In der Gefahrguttabelle wird in Kapitel 3.2 die Spalte 17 und damit auch Abschnitt 7.3.3 zum Transport in loser Schüttung neu strukturiert.
Bisher ist in Spalte 17 ein Code VV1 bis VV17 angegeben, wenn der Transport dieses Gefahrguts in loser Schüttung zugelassen ist.
Anstelle des Codes VV erscheint nun der Code VC (aus dem Französischen von „vrac“ = „lose Schüttung“).
Zusätzlich können in der Spalte 17 AP-Codes (applicable provisions = anwendbare Vorschriften) angegeben sein.
Es gibt 10 verschiedene CodesAP1 bis AP10, die nach Klassen sortiert in Abschnitt 7.3.3 aufgeführt sind. Die neue Struktur ist wesentlich übersichtlicher als die bisherige.
Es gibt nur noch die 3 Codes:
1. VC1: Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder auch in bedeckten Schüttgutcontainern ist zugelassen.
2. VC2: Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgutcontainern ist zugelassen.
3. VC3: Die Beförderung in loser Schüttung in besonders ausgerüsteten Fahrzeugen oder Containern, die den von der zuständigen Behörde des Ursprungslands festgelegten Richtlinien entsprechen, ist zugelassen.