Nachdem diese Maßnahme zu Ende war, bot ihm der Arbeitgeber eine Praktikumsstelle für 19 Monate an und stellte nach einer erfolgreichen Absolvierung eine Ausbildungsstelle in Aussicht. Im Praktikumsvertrag war eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden bei einer Entlohnung von 200 Euro festgeschrieben.
Gleichzeitig mit diesem Vertrag unterzeichneten beide Parteien eine Stellenbeschreibung. Der junge Mann wurde anschließend als vollwertige Arbeitskraft in den Dienstplänen geführt. Als der Arbeitgeber nach Ablauf der Praktikumszeit dem Mann jedoch keine Ausbildungsstelle anbieten wollte, staunte er nicht schlecht, als dieser forderte, ihn nachträglich wie eine normale Arbeitskraft nach Tariflohn zu bezahlen. Als der Arbeitgeber dies verweigerte, zog der verhinderte Auszubildende vor das Arbeitsgericht (ArbG) Kiel.
Das Arbeitsgericht Kiel gab dem Praktikanten Recht. Nach Ansicht des Gerichts ist nämlich in diesem Fall das Praktikantenverhältnis als ein normales Arbeitsverhältnis zu behandeln. Wie ein solcher Vertrag genannt wird, ist unerheblich - entscheidend ist die Durchführung einer solchen Beschäftigung. (ArbG Kiel, Urteil vom 19.11.2008, Az.: 4 Ca 1187d/08)
Wir stellen Ihnen 5 Regeln vor, mit denen Sie die Praktikums-Falle umschiffen:
1. Setzen Sie Praktikanten nie als vollwertige Arbeitskräfte ein.
2. Schreiben Sie im Praktikumsvertrag immer fest, welche Fähigkeiten der Praktikant
während des Praktikums erwerben soll.
3. Wenn Sie eine Stellenbeschreibung anfertigen, schreiben Sie einzelne Punkte der zu
erarbeitenden Fähigkeiten immer fest.
4. Bestimmen Sie eine Person, die sich um den Praktikanten kümmert und ihm beim
Erlernen der festgeschriebenen Fähigkeiten hilft.
5. Halten Sie die Praktikumsdauer immer deutlich unter der einer Ausbildungszeit.
Arbeitsrecht in der Logistik: Auch Praktikanten müssen Sie einsatzgerecht bezahlen
