Verständlich - allerdings gibt es auch hier Spielregeln, die Ihre Mitarbeiter (aber auch Sie) einhalten müssen. Der LogistikManager hat sie für Sie zusammengefasst:
Denn es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung für Eltern im Krankheitsfall der Kinder an maximal 10 Tagen pro Jahr und Kind. Da dieser Anspruch für Vater wie Mutter gilt, heißt das, wenn beide Elternteile in Ihrem Unternehmen arbeiten: Jeder der beiden fehlt bis zu 10 Tage pro Kind.
Ist ein Elternteil alleinerziehend, so stehen ihm die gesamten 20 Tage zu. Bei kinderreichen Familien können da ganz schöne Fehlzeiten zusammenkommen. Deshalb gibt es hier auch eine Grenze: Selbst bei sehr vielen Kindern müssen Sie Arbeitnehmer maximal 50 Tage freistellen.
Allerdings sind an die Freistellung einige Bedingungen geknüpft:
- Das Kind muss unter 12 Jahren sein.
- Es muss zeitnah ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
- Aus diesem Attest muss ersichtlich sein, dass eine Betreuung wegen der Krankheit erforderlich ist.
- Es steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung.
- Sie können verlangen, dass der betreffende Mitarbeiter Sie umgehend informiert, wenn er aus den genannten Gründen nicht zur Arbeit erscheint.
LogistikManager -Tipp: Für diese Fehltage muss das Unternehmen übrigens keinen Lohn zahlen. Der Mitarbeiter kann bei seiner Krankenkasse aber die Zahlung von Krankengeld beantragen.