Ein aktueller Beitrag aus dem „LogistikManager” zeigt auf, welche Folgen es für Arbeitgeber haben kann, wenn Sie hier gleich mit einer Kündigung reagieren:
Ein Mitarbeiter hatte über einen längeren Zeitraum Pausenzeiten unterschlagen und diese in seinen Berichten als Arbeitszeiten deklariert. Als sein Chef dahinter kam, sprach er ihm die fristlose Kündigung aus.
Der Mitarbeiter klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main und erklärte den Richtern, er hätte mittags immer durchgearbeitet, die 30 Minuten Pausenzeit im Arbeitsbericht einfach an die ausgewiesene Arbeitszeit angehängt und seinen Arbeitsplatz trotzdem pünktlich verlassen.
Dieses Argument reichte den Richtern, um darin keine Betrugsabsicht zu erkennen. Sie belehrten den beklagten Arbeitgeber, er hätte in diesem Fall zunächst zu einer Abmahnung greifen müssen. (AG Frankfurt/M., Az.: 118 Ca 4815/07)
Tipp: Bei solchen kleineren Zeitbetrügereien sollten Sie immer erst zur Abmahnung greifen. Die Gefahr, vor Gericht an einen ‘verständnisvollen’ Richter zu geraten, ist zu groß.