Stoßen beim Parken 2 Fahrzeuge ineinander, sind in der Regel beide Unfallbeteiligten schuldig
Praxis-Fall "Parken"
Im vorliegenden Fall parkte ein Autofahrer auf einem Parkplatz rückwärts aus, während der Unfallgegner gleichzeitig rückwärts einparkte. Die Autos kollidierten.Da die Unfallgegner sich nicht einigen konnten, wer die Schuld hatte, landete der Fall vor dem Landgericht (LG) Essen. Hier bekam nur einer der Unfallbeteiligten die Schuld zugesprochen, da das Fahrzeug des Unfallgegners beim Zusammenstoß bereits stand.
Damit war der Verurteilte jedoch nicht einverstanden; er zog den Fall vor das OLG Hamm.
Dieses entschied, dass beide Fahrer eine Mitschuld tragen, denn sie müssen beim Rückwärtsausparken besonders aufpassen. Nun teilen sie sich den Schaden.
Hier sei es sogar unerheblich, ob eines der Fahrzeuge beim Zusammenstoß bereits stillstand. LG Essen, 16.12.2011, Az. 3 O 474/10; OLG Hamm, 11.9.2012, Az. I-9 U 32/12
Tipp: Informieren Sie Ihre Fahrer über dieses Urteil, denn diese Rechtssicht wird sicherlich von verschiedenen Gerichten geteilt werden.