Doch damit nicht genug: Bei besonders schweren Verstößen gegen die sogenannte Halterpflicht können sogar Berufsverbote ausgesprochen werden, das berichtet der Fachinformationsdienst LogistikManager in seiner aktuellen Ausgabe.
Im Zusammenhang mit der Verhängung von Berufsverboten – bei schweren Verstößen hinsichtlich der Halterhaftung von Fahrzeugverantwortlichen – hat es immer wieder erhebliche Unsicherheiten gegeben, die von den Gerichten und Behörden unterschiedlich bewertet und ausgelegt wurden.
Auslegungshilfe soll Orientierung bieten
Aus diesem Grund hat das Bundesverkehrsministerium eine Auslegungshilfe zu Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 veröffentlicht. Sie legt eindeutige Regelungen für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers fest. Der Auslegungskatalog listet Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.Werden Bußgelder aufgrund von Ordnungswidrigkeiten verhängt, verletzen diese in Deutschland nur dann die Rechte und Pflichten des Verkehrsleiters, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.