Insbesondere zur Ladungssicherung müssen Sie einiges berücksichtigen – und das nicht nur bei Lkws, sondern auch bei Pkws.
Sie kennen das Bild: Frühmorgens kommen die Fahrer auf den Hof, beladen schnell ihre Fahrzeuge – und schon geht die Tour los. Hier sollten Sie besonders aufmerksam sein und den Ladevorgang genau beobachten.
Denn oft werden gerade bei Kombifahrzeugen die Waren nur in den Laderaum geworfen. Bei diesem Anblick sollte Ihnen mulmig werden, denn gerade wurden Sie Zeuge eklatanter Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge der Berufsgenossenschaften (BGV D29).
Und das kann Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen. Denn diese Vorschrift verlangt, dass bewegliches Gut auch im Fahrgast- beziehungsweise Laderaum grundsätzlich gegen Verrutschen und Herumfliegen gesichert werden muss.
Als Fuhrparkverantwortlicher sind Sie in der Pflicht
Kommt es nämlich zu einem Unfall und wird dabei ein Insasse durch lose Teile verletzt, wird die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung die hierdurch verursachten Kosten von Ihnen zurückfordern.Stellen Sie deshalb 3 Dinge sicher:
- Händigen Sie jedem Fahrer geeignete Sicherungselemente aus. Das können Gurte, Spannstangen, Planen oder auch Netze sein.
- Lassen Sie die Sicherheitseinrichtungen der Fahrzeuge jährlich durch einen berechtigten Sachverständigen auf Tauglichkeit überprüfen.
- Stellen Sie sicher, dass alle Fahrer die Sicherungseinrichtungen auch wirklich richtig nutzen.
Tipp: Wenn Sie auf Ihrem Betriebshof Szenen wie hier beschrieben beobachten, weisen Sie die betreffenden Fahrer immer sofort darauf hin, dass sie verpflichtet sind, alle Gegenstände sicher zu verstauen.
Stellen Sie fest, dass Mitarbeiter es mit der Ladungssicherungspflicht nicht allzu ernst nehmen, weisen Sie sie immer schriftlich auf diese Verpflichtung hin.