Ziel des Gesetzentwurfs soll unter anderem eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte sein. Zudem soll das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher gestaltet werden. Es sind zum Beispiel nur noch Verstöße mit Punkten belegt, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Zukünftig sind deshalb maximal nur noch 3 Punkte – bisher 7 – pro Regelverstoß möglich. Allerdings wird die Fahrerlaubnis bereits bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen. Die Länder halten offenbar maximal 2 statt 3 Punkte pro Regelverstoß für ausreichend – an anderen Parametern des Entwurfs soll jedoch anscheinend nicht gerüttelt werden.
Der Bundesrat hat darüber hinaus dem Neuerlass des Bußgeldkatalogs zugestimmt. Die Länder fordern eine Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsverstöße im Bereich des Radverkehrs um 5 bis 10 Euro.
Auch Falschparker müssen wohl mit höheren Strafen rechnen. Bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit sollen die Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro nach mehr als 20 Jahren um je 5 Euro angehoben werden.
Autofahrer, die keine Rücksicht auf Radler nehmen, werden ebenfalls stärker zur Kasse gebeten. Die geplanten Neuregelungen werden voraussichtlich zum 1.4.2013 in Kraft treten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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