So geschah es auch bei einem Recycling-Betrieb in Berlin-Neukölln, bei dem ein Brand sich trotz Großeinsatz der Berliner Feuerwehr nicht unter Kontrolle bringen ließ und diese ein Speziallöschfahrzeug der Flughafenfeuerwehr Tegel anforderte. Für diesen Einsatz stellte der Flughafen der Feuerwehr abschließend 15.000 Euro in Rechnung. Diese versuchte dann, besagte Rechnung an den Recycling-Betrieb weiterzureichen. Das Unternehmen war damit nicht einverstanden, und so kam der Fall vor das Verwaltungsgericht (VG) Berlin.
Hier holte sich allerdings die städtische Feuerwehr einen Korb. Nach dem Feuerwehrgesetz darf eine kommunale Feuerwehr nämlich nur in bestimmten Fällen die Einsatzkosten vom Brandgeschädigten einfordern. Solche Fälle liegen nach dem Urteil aber nur dann vor, wenn beispielsweise Vorsatz oder auch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Gleiches gilt bei grundlosen Fehlalarmen.
Nach Ansicht des Gerichts kann auch niemandem zugemutet werden, einen Brand auf Anordnung der Feuerwehr selbst zu löschen. Deshalb könne auch nicht argumentiert werden, die Feuerwehr sei anstelle des alarmierenden Unternehmens tätig geworden, weshalb dieses auch die Kosten für die Hinzuziehung Dritter tragen müsse.
Nach diesem Urteil ist es die originäre Aufgabe der Feuerwehr, Brände - in welcher Form und in welchem Umfang auch immer - zu bekämpfen. Wenn hierbei die Hilfe Dritter benötigt wird, müssen die Kosten stets von der Feuerwehr selbst getragen werden. (VG Berlin, Urteil vom 29.5.2009, Az. 1 A 86.08)
Tipp: Tritt beispielsweise nach einem Lagerbrand die Feuerwehr mit dem Wunsch nach Übernahme von Zusatzkosten an Sie heran, so können Sie dies getrost zurückweisen. Voraussetzung ist allerdings, dass es in Sachen Brandschutz in Ihrem Lager keine Probleme gab. Deshalb sollten Sie die brandschutzrechtlichen Bestimmungen immer peinlichst genau einhalten und immer exakt dokumentieren. Außerdem droht Ihnen, wenn gegen diese Bestimmungen verstoßen wurde, auch noch eine Weigerung Ihrer Versicherung, den Schaden an Gebäude und Waren zu übernehmen.
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