Dieses Verfahren bietet Ihnen als Gläubiger einen Weg, schnell und vor allen Dingen kostengünstig an einen Titel zu kommen. Allerdings funktioniert dies nur, wenn der Schuldner die Forderung nicht rundheraus bestreitet. Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass das Geschäft grenzüberschreitend war, also beide Parteien in unterschiedlichen europäischen Ländern beheimatet sind.
Achtung: Das Europäische Mahnverfahren bietet natürlich nicht nur Ihnen einen komfortablen Weg, an Ihr Geld zu kommen. Auch Ihre Abnehmer können beispielsweise nach Reklamationen und Warenrücksendung leichter ihr Geld von Ihnen zurückfordern!
So funktioniert das Europäische Mahnverfahren
Das neue Mahnverfahren läuft nach einem festgelegten Schema ab, das in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft gleichartig gestaltet ist:- Sie oder auch Ihr Kunde füllen bei dem zuständigen Gericht ein Standardformular aus und beantragen hiermit die Ausstellung eines Zahlungsbefehls. Ein Kunde kann dies in seinem Heimatland tun und muss sich nicht um die Rechtsgepflogenheiten des Versenders kümmern.
- In diesem Standardformular werden viele Angaben nicht in normalen Textfeldern gemacht, sondern erfolgen durch einheitliche Codenummern.
- Ist dieser Antrag offensichtlich berechtigt, so erlässt das zuständige Gericht einen Zahlungsbefehl an den Antragsgegner.
- Dieser hat dann, wenn er mit dem Begehren nicht einverstanden ist, die Möglichkeit, bei dem für ihn zuständigen Gericht - in Deutschland ist es das Amtsgericht Berlin-Wedding - Einspruch zu erheben.
- Erhebt der Antragsgegner nicht innerhalb von 30 Tagen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl, so wird dieser vollstreckbar.
Achtung: Werden Sie mit einem solchen Europäischen Zahlungsbefehl konfrontiert und sind Sie damit nicht einverstanden, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen beim Amtsgericht Berlin- Wedding Einspruch einlegen. Andernfalls wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und Sie müssen zahlen. Doch was auf den ersten Blick recht einfach erscheint, gestaltet sich genauso schwierig, wenn ein Antragsgegner einem Zahlungsbefehl widerspricht. In diesem Fall wird nämlich das Europäische Mahnverfahren in ein normales nationales Verfahren überführt und so zu einem Zivilprozess im Land des Antragstellers. In diesem muss dann der Antragsteller wie bisher seine Ansprüche entsprechend darlegen und beweisen.
Tipp: Das Europäische Mahnverfahren kann also seine Stärken nur dann ausspielen, wenn ein Antragsgegner keinen Einspruch erhebt, also die Forderung grundsätzlich anerkennt. Befürchten Sie, dass Ihr Kunde dies nicht macht, sollten Sie lieber weiterhin den Weg über den nationalen Mahnbescheid wählen. Die Standardformulare finden Sie im Internet unter:
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm.