Der deutsche Zoll weist darauf hin, dass solche Transporte in oder von Staaten, die EMCS verpflichtend eingeführt haben, nur noch damit abgewickelt werden können. Deutsche Wirtschaftsbeteiligte, die nicht am EMCS-Verfahren teilnehmen, können dann solche Lieferungen weder ausführen noch empfangen. Darüber hinaus weisen die Zollbehörden darauf hin, dass auch bei Lieferungen in oder an Unternehmen in EU-Länder, die das EMCS-Verfahren noch nicht verbindlich eingeführt haben, nicht mehr sichergestellt werden kann, dass das bisherige Papierverfahren durchgeführt werden kann.
Daher sollten sich alle Unternehmen möglichst schnell für die Teilnahme am EMCS-Verfahren entscheiden und sich umgehend registrieren. Zur Teilnahme ist übrigens keine eigene Software notwendig, im kostenlos zur Verfügung gestellten Internet-EMCS können alle erforderlichen elektronischen Meldungen erfasst werden. Die Anmeldung zu diesem System empfiehlt der Zoll auch Unternehmen, die eine eigene Software für die Meldungen einsetzen wollen.
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EMCS - Excise Movement and Control System: Übergangsfrist läuft ab
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