Allerdings hielten die Parlamentarier an der ab 2016 verbindlichen maximalen Grenze von 175 Gramm CO2 pro Kilometer fest.
Auch die "Strafzahlungen" für Fahrzeuge, die diese Grenzwerte überschreiten, wurden abgemildert. So sollen diese in den Jahren der Übergangsphase zwischen 2014 bis 2018 mit 95 Euro deutlich geringer ausfallen als von der Kommission geplant (25 Euro weniger). Damit werden diese Fahrzeuge den PKWs gleichgestellt, die ebenfalls 95 Euro zahlen sollen.
Gleichzeitig legten die Abgeordneten fest, dass die Erlöse aus dieser Abgabe zweckgebunden sind, also für Verkehrsprojekte aus EU-Ebene verwendet werden müssen. Ursprünglich sah der Entwurf der Kommission vor, diese Mittel dem allgemeinen EU-Haushalt zuzuschlagen.
Darüber hinaus stimmten die Abgeordneten aber dem Entwurf zu, nach dem leichte Nutzfahrzeuge ab dem Jahr 2018 maximal mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern fahren dürfen. Dies soll durch den Einbau von Geschwindigkeitsblockadegeräten sichergestellt werden.
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