In der Praxis wurde der Vertrauensvorschuss, den die Arbeitgeber boten, in der Regel nach einer kurzen Einführungsphase nicht über Gebühr strapaziert. Vielmehr zeigte sich, dass die Arbeitnehmer zu Mehrarbeit in Spitzenzeiten bereit waren und ihre Zeitguthaben eigenständig in Flautezeiten abbauten.
Doch diese Zeiten scheinen vorbei zu sein, denn der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet sei, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei jedem Mitarbeiter genau zu überprüfen (EuGH, vom 7.9.2006, Az.: C-484/04). Und das geht nicht ohne Zeiterfassung.
Übrigens deckt sich dieser Entscheid mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 6.5.2003 (Az.: 1 ABT 13/02). Nach Ansicht der Richter muss ein Arbeitgeber sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhält.
LogistikManager-Tipp von Uwe E. Wirth: Handeln Sie und überlegen Sie, wie Sie die neue Regelung in die Betriebspraxis umsetzen wollen. Warten Sie nicht, bis ein Mitarbeiter, der sich auf diese Entscheidung beruft und eine Arbeitszeiterfassung wünscht, Sie in Zugzwang bringt. Übrigens ist es immer eine gute Idee, bei solchen Überlegungen den Betriebsrat mit einzubinden.
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