Änderungen ab ab 2012
Nach der derzeitigen Regelung müssen Versender, die eine behördliche Zulassung als bekannter Versender durch das Luftfahrtbundesamt anstreben, ihre Mitarbeiter mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht einer 3-stündigen Sicherheitsschulung unterziehen. Künftig soll die Schulungsdauer auf 11 Stunden erhöht werden.Die überarbeitete Fassung des Luftsicherheitsgesetzes, die im Frühsommer 2012 in Kraft treten soll, bringt eine Reihe von Folgeverordnungen, insbesondere die Luftsicherheits-Schulungsverordnung und Gebührenverordnung, mit sich.
Musterlehrpläne werden derzeit erarbeitet
Das kündigte das Bundesverkehrsministerium an. Bis die Verordnungen in Kraft treten, will das Ministerium in enger Abstimmung mit der Industrie und Schulungsanbietern Musterlehrpläne für die Ausbildung von Sicherheitspersonal erarbeiten.Die Musterlehrpläne beziehen sich unter anderem auf Schulungen für Personal mit Zugang zu Luftfracht und Frachtkontrollkräfte. Das Bundesverkehrsministerium hofft außerdem auf die Anerkennung des deutschen Sicherheitssystems der sicheren Lieferkette durch die USA.