Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung sind EURO-3-sichere Fahrzeuge. In Österreich, Italien und Griechenland gilt allerdings nur eine begrenzte Anzahl dieser Genehmigungen, die obendrein EURO-4-sichere Fahrzeuge voraussetzen.
Zur Wiedererteilung der CEMT-Genehmigung müssen Sie mindestens eine Beförderung unter der CEMT-Genehmigung des Vorjahres nachweisen, bei dem der Be- und Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat lag, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt. Alternativ muss der Nachweis erfolgen, dass ein solcher Staat im Transit durchfahren wurde.
Im Neuerteilungsverfahren können Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz bis zu 10 CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen, wenn sie glaubhaft belegen können, dass sie 2011 CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Hier helfen abgeschlossene Verträge oder Verhandlungs-Briefverkehr.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie auf den Online-Seiten des Bundesamts für Güterverkehr.
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