Achtung: Auch für von Ihren Mitarbeitern privat an die Arbeitsstelle verbrachte elektrische Geräte kann eine Prüfpflicht bestehen. Das gilt beispielsweise für Radios oder ähnliche Geräte. Machen Sie Ihre Mitarbeiter auf diesen Umstand aufmerksam und verpflichten Sie sie, Ihnen solche Geräte zu melden. Nehmen Sie die gemeldeten Geräte in die Prüfliste auf.
Darüber hinaus müssen Sie immer sicherstellen, dass zum Prüftermin die technischen Unterlagen für alle Maschinen vorliegen. Das gilt insbesondere für die Herstellerangaben, was bei einer Sicherheitsüberprüfung zu untersuchen ist.
Nehmen Sie auch diese Unterlagen in die Prüfliste mit auf und weisen Sie darin auf besondere Prüfpunkte hin. In diese Listen sollten Sie auch besondere Bestimmungen aus bestehenden Versicherungsverträgen übernehmen. Gerade das wird gern vergessen und sorgt in einem Schadensfall oft für jede Menge teuren Ärger.
Berücksichtigen Sie auch immer, ob eventuell besondere Auflagen von Behörden oder der Berufsgenossenschaft existieren, und nehmen Sie auch diese in die Prüfliste mit auf. Nutzen Sie die zeitversetzte Prüfung Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel kann Ihren Betriebsablauf gehörig durcheinander wirbeln und sogar zum völligen Erliegen der logistischen Abläufe führen.
Deshalb sollten Sie immer versuchen,
- die Überprüfung in besonders auslastungsarmen Zeiten durchführen zu lassen oder
- mehrere Prüftermine zu verschiedenen Zeitpunkten vorzusehen.
Gerade wenn z. B. Packstationen, Wickelvorrichtungen und andere Einrichtungen mehrfach vorhanden sind, können Sie so meist den normalen Betrieb auch während der Prüftermine sicherstellen.
Vergessen Sie niemals die Erstüberprüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Auch neue Geräte sollten Sie niemals „einfach so“ in Betrieb nehmen. Lassen Sie sie immer von einem Fachmann darauf hin untersuchen, ob sie für den geplanten Einsatz tauglich sind und allen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Auch diese Überprüfung sollten Sie immer schriftlich dokumentieren lassen. Auf eine solche Überprüfung können Sie allerdings verzichten, wenn Ihnen der Hersteller eine entsprechende Konformitätserklärung beziehungsweise eine Herstellererklärung zum Einsatzgebiet ausstellt. Auch diese Erklärungen gehören zu den Unterlagen, die Sie zu den regelmäßigen Überprüfungen bereithalten sollten.
Nach baulichen Veränderungen oder Reparaturen von Anlagen bzw. Maschinen sollten Sie die Unbedenklichkeit und Einsatzfähigkeit ebenfalls von einem Fachmann bescheinigen lassen. Neben der generellen Prüfliste, in der beispielsweise Prüffrequenz, Besonderheiten der Einrichtungen und Mängel festgehalten werden und die Durchführung bestätigt wird, sollten Sie für jede Einrichtung eine eigene Prüfmappe anlegen, in die Sie auch Unterlagen wie Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Umbaudokumentationen und Ähnliches aufnehmen sollten.