Doch mit einigen zusätzlichen Passagen im Arbeitsvertrag können Sie sich zumindest die Mehrkosten wieder zurückholen oder solche Pfändungsvorgänge einfach ausschließen. Fügen Sie einfach in alle neuen Arbeitsverträge folgende Passagen ein:
Verpfändung und Abtretung
1. Die Abtretung und Verpfändung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen.
2. Bei einer wirksamen Gehaltsabtretung oder -pfändung trägt der Mitarbeiter die dafür entstehenden Kosten. Die Bearbeitung von Lohnpfändungen wird für den Mitarbeiter pauschal mit 1,5 % der Pfandsumme an Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt, wobei die zu ersetzenden Kosten für die zu bearbeitende Pfändung oder Abtretung mindestens 10 Euro, für die notwendigen Schreiben 5 Euro und je notwendiger Überweisung 2 Euro betragen.
3. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei Nachweis höherer tatsächlicher Kosten diese ebenfalls in Ansatz zu bringen. Dem Mitarbeiter ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich geringer als die genannten Pauschalen.
Mein Tipp: Eine solche Vereinbarung können Sie übrigens auch in bereits bestehende Arbeitsverträge nachträglich aufnehmen. Hierzu sollten Sie allerdings immer die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Liegt diese vor, können Sie mit jedem Mitarbeiter eine entsprechende Zusatzvereinbarung abschließen. Das sollten Sie immer in Einzelvereinbarungen tun und nicht den Weg über eine Betriebsvereinbarung wählen.
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