Ab 1. Januar 2009 soll diese Regelung durch die Einführung einer Sofortmeldepflicht für die Wirtschaftsbranchen, in denen bisher schon die Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis gilt (neben dem Personen- und Güterbeförderungsgewerbe [ausgenommen Werkverkehr] auch Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe, Messebau), sowie für die Fleischwirtschaft geändert werden.
Unmittelbar bei Beschäftigungsaufnahme ist dann eine Sofortmeldung elektronisch direkt an die Deutsche Rentenversicherung abzugeben. Diese wird dort in der Betriebsprüfungsdatei so lange vorgehalten, bis eine ordentliche SV-Anmeldung bzw. auch eine kombinierte Ab- und Anmeldung eingeht. Neben den Behörden zur Überwachung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung erhalten auch die Berufsgenossenschaften auf diese Datei Zugriff, um im Leistungsfall klären zu können, ob ggf. ein Regressanspruch gegen den Arbeitgeber wegen illegaler Beschäftigung vorliegt.
Gratis Downloads
Produktempfehlungen
Vollumfängliche Praxisanleitung für den Umgang mit der Zolltarifnummer
Jobs