Wie Sie auf Nummer sicher gehen, zeigt Ihnen der „LogistikManager” heute.
Mit der Führerscheinüberprüfung alleine - mehr dazu erfahren Sie in der kommenden Woche - haben Sie § 21 StVO noch nicht genügend Rechnung getragen, denn Sie müssen wirkungsvoll verhindern, dass ein Nichtberechtigter in ein Fahrzeug aus Ihrem Verantwortungsbereich steigt und losfährt.
Sollte dies bei Ihnen nämlich geschehen, und der Richter erfährt vom berüchtigten Schlüsselbrett, an dem alle Fahrzeugschlüssel für jeden zugänglich hängen, werden Sie bei ihm sicherlich wenig Verständnis finden.
Gefährlich: Öffentlich zugängliches Schlüsselbrett im Fuhrpark
Ein solches öffentlich zugängliches Schlüsselbrett ist also keine gute Idee. Bewahren Sie Schlüssel und Fahrzeugpapiere immer so auf, dass kein Unberechtigter an sie gelangen kann.Auch wenn sich dieses Schlüsselbrett in einem abschließbaren Büro befindet, wird Ihnen vor Gericht zweifellos Fahrlässigkeit unterstellt werden, wenn ein Mitarbeiter sich den Schlüssel mopsen und einfach losfahren kann, während Sie etwa telefonieren.
Auf die Fahrzeugschlüssel müssen Sie besonders aufpassen
Halten Sie Schlüssel und Fahrzeugpapiere immer unter Verschluss. Sie dürfen sie nur herausgeben, wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass der Mitarbeiter die richtige Fahrerlaubnis besitzt und auch fahrfähig ist.Tipp: Lassen Sie sich bei jeder Fahrzeugübergabe den Führerschein zeigen. Prüfen Sie, ob dieser zum Führen des betreffenden Fahrzeugs berechtigt, und halten Sie diese Überprüfung immer schriftlich fest.