Bauliche Vorschriften
Insbesondere an die baulichen Gegebenheiten stellen die Genossenschaften Anforderungen, die im Laufe der Zeit leicht übersehen werden. Deshalb sollten Sie überprüfen, ob
- Laderampen, die nur zum Handtransport benutzt werden, eine Mindestbreite von 0,80 Metern haben,
- Laderampen, auf denen handbetriebene Transportmittel genutzt werden, eine ausreichende Verkehrsfläche aufweisen. Das können Sie anhand der Formel „Breite + Sicherheitsabstand = Mindestverkehrsbreite“ überprüfen. Bei einem Gabelhubwagen ergibt sich also: 0,80 m Breite + (2 x 0,30 m) =1,40 m,
- Rampen, die auch mit motorgetriebenen Fahrzeugen wie Gabelstaplern genutzt werden, auf jeder Seite 50 cm Sicherheitsabstand haben: 1,20 m + (2 x 0,50 m) = 2,20 m,
- Laderampen mit einer Höhe von mehr als 1 m mit Absturzsicherungen an den Aufgängen und allen Punkten, an denen kein Be- und Entladen stattfindet, versehen sind,
- bei mehr als 4-stufigen Treppen die vorgeschriebenen Handläufe vorhanden sind und das Auftrittverhältnis (Auftritt + (2 x Steigung) = 63 cm) stimmt,
- die maximale Neigung von Laderampen 12,5 % nicht übersteigt.