Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm gab der Arbeitnehmerin Recht und verdonnerte den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung in Vollzeit. Es war der Meinung, durch die langjährige Vollzeitbeschäftigung der Mitarbeiterin habe sich die ursprünglich vereinbarte Teilzeitbeschäftigung in ein Vollarbeitsverhältnis gewandelt. (LAG Hamm, Urteil vom 4.5.2006, Az.: 8 Sa 2046/05)
LogistikManager-Tipp:Diese 4 Regeln müssen Sie bei Überstunden von Teilzeitkräften immer beachten
- Verlangen Sie von Teilzeitkräften über einen längeren Zeitraum Überstunden, müssen Sie immer Zeiträume vorsehen, in denen Sie die Mitarbeiter dem Teilzeitvertrag gemäß einsetzen.
- Auch die Schriftformklausel in einem Arbeitsvertrag, dass Vertragsänderungen nur schriftlich gültig sind, schützt Sie nicht. Denn nach Ansicht der Gerichte verhindert diese Formulierung eine stillschweigende Änderungsvereinbarung nicht.
- Die von Ihnen angeordneten Überstunden müssen durch einen zusätzlichen Arbeitsanfall entstanden sein. Das sollten Sie auch entsprechend dokumentieren.
- Wenn Sie bei Teilzeitkräften Überstunden anordnen, dann müssen Sie dies gleichzeitig auch bei Vollzeitbeschäftigten tun.