Kommt es nämlich zu einem Unfall, bei dem sich die Ladung selbstständig macht und dabei jemanden verletzt, müssen Sie für den Schaden geradestehen, wenn Sie es versäumt haben, vorschriftsmäßige Sicherungssysteme zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt, wenn Sie die Fahrer nicht im korrekten Umgang mit diesen Systemen schulen. Nun bieten die Autohersteller gerade bei Kombis in der Regel Ladungssicherungssysteme wie beispielsweise Gitter oder Netze an, die hinter den Rücksitzen verankert werden. Doch haben Sie beim Prospektstudium einen Hinweis auf die einschlägigen Normen gefunden? Wenn ja, können Sie sich glücklich schätzen, denn meist wird Ihre Suche vergeblich sein.
Auch wenn Sie explizit bei Händlern und Herstellern nachfragen, wie es um die Normeinhaltung der angebotenen Sicherungssysteme bestellt ist, werden Sie meistens eine herbe Enttäuschung erleben. Entweder stoßen Sie nämlich bei Ihren Recherchen auf blankes Unwissen oder Sie bekommen den niederschmetternden Bescheid, dass die angebotenen Systeme die vorgeschriebenen Normen nicht erfüllen. Diese Vorschriften muss ein Ladungssicherungssystem erfüllen Grundsätzlich gelten in der Europäischen Union Pkw-Kombis, Kleintransporter sowie Kastenwagen, wenn die Sitze unmittelbar an den Laderaum angrenzen, als Fahrzeuge der Kategorie M. Und für diese gilt die DIN-Norm 75410- 2, die genau festlegt, wie die Ladung in solchen Straßenfahrzeugen zu sichern ist. Sie legt die Mindestanforderungen und Prüfungen an die Ladungssicherungseinrichtungen und auch Sitze hinsichtlich der Stabilität genau fest, um Verletzungen der Insassen durch Ladung auszuschließen.
Darüber hinaus müssen bei solchen Fahrzeugen die Unfallverhütungs-Vorschriften ‘Fahrzeuge’ der BGV D29 erfüllt sein. Unter anderem steht hier, dass die jeweils den Laderaum begrenzende hintere Sitzreihe ausreichend abzusichern ist. Und zwar so, dass Ladung nicht oberhalb der Rückenlehnen in den Fahrgastraum eindringen kann.
Die hierfür verwendeten Gitter müssen nach dieser Vorschrift so ausgelegt sein, dass sie bei einem Frontalaufprall auf ein fest stehendes Hindernis mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern einen Prüfkörper mit einer Masse von 10 Kilogramm und den Maßen 350 mal 125 Millimeter sicher zurückhalten können. Dabei darf sich der Prüfkörper maximal 300 Millimeter bewegen. Und das ist bei keinem der angebotenen Gitter oder Netze gegeben, denn diese sollen nur verhindern, dass Gegenstände in den Fahrgastraum eindringen. Damit sind diese Systeme in keinem Fall zur Ladungssicherung geeignet.
Achtung: Laut DIN sind Gitter und Netze, die sich hinter den Sitzreihen befinden, nicht zur Ladungssicherung geeignet!
Besagte DIN-Norm gilt nämlich nur für Fahrzeuge, die im gewerblichen Einsatz sind; für Rückhaltesysteme in privat genutzten Fahrzeugen hat sie keinerlei Bedeutung. Und weil die Hersteller ihre Systeme eher als Rückhaltevorrichtungen etwa für Hunde verstanden wissen wollen, glauben sie, sich entsprechende Hinweise sparen zu können.
So sind Sie bei Rückhalte- und Ladungssicherungs-Systemen auf der sicheren Seite Wie Sie sehen, haben Sie im Prinzip Recht, wenn Sie davon ausgehen, dass die Ladungssicherungseinrichtungen der Hersteller normgerecht sein sollten. Aber Recht haben heißt leider nicht immer Recht bekommen. Tun Sie deshalb vor der Anschaffung und Installation solcher Systeme immer Folgendes:
- Wollen Sie ein System des Fahrzeugherstellers verwenden, dann lassen Sie sich die Normgerechtigkeit schriftlich bestätigen.
- Lassen Sie regelmäßig die Sicherheitsüberprüfung bei Ihren Fahrzeugen durchführen.
- Wollen Sie andere Systeme einsetzen, dann beauftragen Sie eine darauf spezialisierte Werkstatt mit der Installation. Lassen Sie sich die Erfüllung der Norm schriftlich bestätigen.