Einen aktuellen Fall, in dem es genau um dieses Thema ging, stellt Ihnen der „LogistikManager” heute vor:
Im diesem Streitfall , der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden wurde, forderte ein Spediteur für den durch das Feuer beschädigten Lastwagen die Erstattung der Leasing-Raten und die Übernahme der Lohnkosten für die Dauer der Reparatur vom Betriebsinhaber, allerdings ohne Erfolg.
Die laufenden Kosten des Spediteurs gehörten nicht zum Schaden, so die Richter. Es müsse lediglich der Lkw repariert werden.
Anders läge der Fall, wenn das in Brand geratene Fahrzeug in Betrieb gewesen wäre. In diesem Fall hätte es eine sogenannte Gefährdungshaftung gegeben.
Dann käme es nicht auf ein Verschulden an, deshalb würde der Spediteur umfassend entschädigt.
Da aber der Kläger zur Brandursache nichts gesagt habe und das Fahrzeug vermutlich nicht in Betrieb gewesen sei, als es Feuer fing, komme nur der allgemeine Schadenersatz in Betracht.
Dazu gehörten aber keine laufenden Kosten (OLG Saarbrücken, 17.1.2013, Az. 4 U 201/11).
Gratis Downloads
Produktempfehlungen
Vollumfängliche Praxisanleitung für den Umgang mit der Zolltarifnummer
Jobs