Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber - also im Zweifelsfall Sie - verpflichtet festzustellen, welche Gefahren sich aus dem Einsatz der Fahrzeuge ergeben. Damit aber nicht genug: Sie müssen sich auch darum kümmern, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Das gilt insbesondere für die ungehinderte Sicht des Fahrers bei Staplern und Reachstackern.
LogistikManager-Empfehlung: Bei einer Neuanschaffung sollten Sie mit dem Hersteller bzw. Händler die Einsatzgegebenheiten durchsprechen und über geeignete Sicht-Hilfsmittel reden. Bei der Anschaffung von gebrauchten Geräten müssen Sie unbedingt prüfen, ob die Direktsicht vom Fahrerplatz aus genügt. Auch hier müssen Sie bei Mängeln technische Hilfsmittel nachrüsten.
Wenn Sie die folgenden 5 Punkte beachten, sollten Sie auf der sicheren Seite sein:
1. Verlassen Sie sich nicht auf vorhandene CE-Zeichen oder eine Konformitätserklärung des Herstellers.
2. Beteiligen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Fahrzeuge Fahrer, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, gegebenenfalls den Betriebsarzt und auch den Fahrzeughersteller. Erarbeiten Sie mit den Ergebnissen Ihrer Analysen gemeinsam zusätzliche Maßnahmen. Zu diesem Personenkreis gehören nicht nur die am Arbeitsprozess direkt Beteiligten, sondern eventuell auch Personen, die nicht unmittelbar am Arbeitsprozess beteiligt sind, wie beispielsweise LKW-Fahrer.
3. Trennen Sie die Verkehrsbereiche von Staplern und Fußgängern. Dies kann durch einen ca. 1 Meter hohen Zaun geschehen. Können Sie dies wegen der Arbeitsabläufe nicht realisieren, so versuchen Sie das mit möglichst geringen Überlappungen zu gestalten.
4. Achten Sie darauf, dass Ihr Personal technische Einrichtungen wie Spiegel auf optimale Rundumsicht einstellt. Sollten Spiegel hierzu nicht genügen, sehen Sie andere Hilfsmittel vor. Das können beispielsweise Kamera-Monitor- oder auch Scanner-Systeme sein.
5. Weisen Sie Ihr Fahrpersonal ein und versäumen Sie es nicht, auf besondere Gefahren wie Personen im Arbeitsbereich hinzuweisen.
LogistikManager-Empfehlung: Sollten Sie bezüglich der Unfallvermeidung Fragen haben, können Sie Kontakt zum zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz aufnehmen. Auch die zuständige Berufsgenossenschaft berät Sie sicher gern.
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