Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 können daher nur noch in diesem Jahr erstmalig zum Verkehr zugelassen werden. Es gibt jedoch nach Angaben des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) Ausnahmeregelungen.
Viele Unternehmen stehen vor dem Problem, dass sie Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5, die sie im Jahr 2013 angeschafft haben, erst 2014 zulassen können.
Eine solche Verzögerung kann beispielsweise infolge von Aufbauarbeiten bei einem erworbenen Fahrzeug entstehen.
Gerade für solche Fälle gibt es aber einen Sonderweg:
Für die erstmalige Zulassung eines Lkws mit Abgasnorm Euro 5 im kommenden Jahr benötigen Sie zunächst eine Ausnahmegenehmigung, die Sie vom Fahrzeughersteller erhalten.
Mit dieser Ausnahmegenehmigung stehen Ihnen dann 2 Wege offen:
- Der im Jahr 2013 angeschaffte Euro- 5-Lkw erhält eine Tageszulassung vor dem 31.12.2013. Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird das Fahrzeug im kommenden Jahr nicht erstmalig zugelassen.
- Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stellt Herstellern auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung über auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge aus. Dabei handelt es sich um ein Kontingent, mit dem zeitlich befristet eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen auch noch nach Ablauf der Typengenehmigung zugelassen werden kann. Da dieses Kontingent beschränkt ist, sollten Sie sich möglichst schnell mit dem Fahrzeughersteller in Verbindung setzen, damit dieser Ihnen eine solche Ausnahmegenehmigung zuteilt.