Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Gründung Hausmeisterservice. Als Hausmeister selbstständig machen: Kosten & Voraussetzungen" zu lesen. Rechts ist ein Piktogramm abgebildet, das einen Hausmeister mit einem Besen in der rechten Hand darstellt.

Hausmeisterservice gründen: Tätigkeiten, Voraussetzungen, Kosten

Die Gründung eines Hausmeisterservices bietet eine spannende Möglichkeit, sich mit handwerklichem Geschick und organisatorischem Talent selbstständig zu machen. Als Hausmeister sind Sie der zentrale Ansprechpartner für vielfältige Aufgaben rund um die Gebäudeinstandhaltung. Der Einstieg in die Selbstständigkeit erfordert dabei nur wenige Verwaltungsaufgaben. Die folgenden Schritte zeigen Ihnen, wie Sie einen Hausmeisterservice gründen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um erfolgreich in die Existenzgründung zu starten.
Inhaltsverzeichnis

Wie gründen Sie einen Hausmeisterservice?

Als Hausmeister ist der Einstieg in die Selbstständigkeit mit wenigen Verwaltungsaufgaben verbunden. Die folgenden Schritte müssen Sie beim Gründen Ihres Hausmeisterservices gehen:

Schritt 1: Businessplan für Ihren Hausmeisterservice erstellen

Der Erstellung eines Businessplans ist der wichtigste Schritt in Richtung Selbstständigkeit! Als roter Faden Ihrer Existenzgründung bildet der Businessplan alle Aspekte Ihres Hausmeisterservices ab: von der Unternehmensidee über das Angebot und die Dienstleistungen bis hin zu den Risiken.

Schritt 2: Die richtige Rechtsform wählen

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie sich vorab Gedanken über die Rechtsform Ihres Hausmeisterservices machen. Sie haben bei der Gründung die Wahl zwischen drei Rechtsformen:

  1. GmbH
  2. Unternehmergesellschaft (UG)
  3. Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen wird von vielen Hausmeistern, die ein Hausmeisterservice gründen möchten, bevorzugt. Das liegt daran, dass Sie für die Gründung eines Einzelunternehmens kein Startkapital, sondern nur den Gewerbeschein benötigen. Das hat aber zur Folge, dass Sie als Einzelunternehmer, anders als bei einer GmbH oder UG, im Schuldenfall mit Ihrem Privatvermögen haften.

Eintragung ins Handelsregister

Bei Gründungen in den Rechtsformen der GmbH und UG müssen Sie Ihr Hausmeisterservice auch im Handelsregister eintragen lassen. Dadurch kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu.

Schritt 3: Gewerbe anmelden

Der dritte Schritt in Richtung Selbstständigkeit als Hausmeister ist die Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Die Kosten des Gewerbescheins belaufen sich dabei maximal auf 65 Euro.

Schritt 4: Informieren Sie Sich über Fördermöglichkeiten

Ihr Businessplan enthält auch immer einen Finanzplan. Dieser Finanzplan ist besonders wichtig beim Gespräch mit Banken, um Fremdkapital für Ihren Hausmeisterservice zu generieren.

Neben der Möglichkeit, mithilfe Ihres Businessplans Kredite bei Banken aufzunehmen, gibt es auch eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für die Gründung Ihres Hausmeisterservices. So bietet etwa die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geförderte Kredite für Gründer.

Schritt 4: Führen Sie eine Standortanalyse durch

Gerade bei der Gründung eines Hausmeisterservices ergibt es, wie bei den meisten Existenzgründungen, Sinn, eine Standortanalyse durchzuführen:

  • Neubaugebiete: stellen einen guten Standort für die Gründung Ihres neuen Unternehmens dar. Dort ist die Nachfrage groß und mit etwas Glück noch kein anderer Hausmeister in schnell erreichbarer Nähe.
  • Einfamilienhäuser: Wenn Sie Ihre Dienstleistungen zum Beispiel auf die Gartenpflege spezialisieren wollen, sind Einfamilienhäuser mit großen Gärten oder Gebäude mit Gemeinschaftsgärten am Stadtrand eine geeignete Zielgruppe.
  • Städte: Auch in Großstädte sind Hausmeisterservices, etwa durch öffentliche Auftragsgeber, gefragt.

Schritt 5: Versicherungen abschließen

Nachdem Sie Ihren Hausmeisterservice gegründet haben, sollten Sie einige Versicherungen abschließen, bevor Sie Sich ans Werk machen! Da Sie als selbstständiger Hausmeister mit dem Eigentum von anderen Personen hantieren und viel körperliche Arbeit leisten, sind geeignete Versicherungen unerlässlich:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: schützt im Versicherungsfall Ihr Privatvermögen
  • Gewerberechtsschutzversicherung: hilft Ihnen, wenn sie rechtliche Hilfe oder die Beratung eines Anwalts benötigen

Was sind die formalen Voraussetzungen zum Gründen eines Hausmeisterservices?

Wenn Sie als selbstständiger Hausmeister Ihre Tätigkeiten über einen eigenen Hausmeisterservice anbieten möchten, müssen Sie nur ein Gewerbe anmelden, eine gesonderte Ausbildung ist in der Regel nicht nötig. Im Zuge der Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein, der die einzige formale Voraussetzung zur Ausübung von Hausmeistertätigkeiten ist.

Was sind die persönlichen Voraussetzungen an einen selbstständigen Hausmeister?

Neben den formalen Voraussetzungen müssen Sie für die Gründung eines Hausmeisterservices auch ein paar persönliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Für Sie als Hausmeister ist es wichtig, handwerkliches Geschick und ein technisches Verständnis zu haben, da Sie in Ihren Hausmeistertätigkeiten oft auch Haustechniker sind.
  • Je nachdem, welche Tätigkeiten Sie mit Ihrem Hausmeisterservice anbieten möchten, sind auch Kenntnisse im Bereich der Gartenarbeit praktisch.
  • Da Sie als selbstständiger Hausmeister Ihr eigener Chef sind, benötigen Sie neben dem handwerklichem Geschick auch ein kaufmännisches Gefühl. Sie müssen in der Lage sein, Preise für die Arbeit Ihres Hausmeisterservices kalkulieren zu können.

Welche Tätigkeiten darf ein selbstständiger Hausmeister anbieten?

Bei der Gewerbeanmeldung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt müssen Sie sehr genau angeben, welche Hausmeistertätigkeiten Sie mit Ihrem Hausmeisterservice anbieten möchten.

Wichtig!

  • Als ungelernter Handwerker dürfen Sie nur leichte Aufgaben erledigen.
  • Für Facharbeiten müssen Sie einen Meisterbrief nachweisen.
  • Einige Tätigkeiten dürfen von Hausmeistern nur als Mitglied der Handwerkskammer ausgeübt werden.

Diese Hausmeistertätigkeiten sind ohne Voraussetzungen möglich:

Die typischen Hausmeisterdienste, die Sie mit Ihrem Hausmeisterservice ohne Meisterbrief und Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ausführen dürfen, lassen sich in drei Bereiche von Leistungen aufteilen:

1. Bereich: Leistungen der Aufsicht

  • Hausverwaltung & Botendienste
  • Überwachung von Innen- und Außenanlagen
  • Überwachung der Heizungsanlage und Aufzugsanlage
  • Kontrolle von Garagen- und Müllanlagen

2. Bereich: Leistungen der Pflege

  • Pflege von Außenanlagen (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Hecken schneiden)
  • Reinigung von Gehwegen, Dachrinnen
  • Aufräumarbeiten (Müllentsorgung & Entrümpelungen)
  • Winterdienst

3. Bereich: Leistungen der Instandhaltung

  • Auswechseln von Batterien oder Glühbirnen
  • kleine Reparaturen an Wänden und Tapeten
  • Trockenbauarbeiten
  • Dichtungswechsel von Wasseramaturen
  • Schönheitsreparaturen

Hausmeistertätigkeiten, die eine Meisterbrief erfordern

Es gibt spezielle Hausmeisterdienste, die Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen anbieten dürfen. Diese Leistungen werden unterscheidet in:

  • zulassungsfreie Tätigkeiten, die eine Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer erfordern, und
  • zulassungspflichtige Tätigkeiten, die nur mit einem Meisterbrief durchgeführt werden können.

Achtung!

Wenn Sie als selbstständiger Hausmeister diese spezifischen Arbeiten trotzdem anbieten und damit für Ihren Hausmeisterservice werben, verstoßen Sie gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und gegen das Schwarzarbeitsgesetz.

Im schlimmsten Fall erhalten Sie ein Verfahren und Ihnen wird ein empfindliches Bußgeld auferlegt.

Zulassungspflichtige Tätigkeiten

Die nachfolgend aufgelisteten, handwerklichen Aufgaben sind sogenannte zulassungspflichtige Tätigkeiten, die nur von gelerntem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen:

  • Kontrolle und Reparatur von Sicherheitstüren
  • Maler- und Lackierarbeiten
  • Installation von Heizungsanlagen
  • Dachdeckerarbeiten
  • Elektroarbeiten
  • Rohrreinigungsarbeiten
  • Holz- und Bautenschutz

Diese Tätigkeiten dürfen Sie nur als Mitglied der Handwerkskammer ausüben

Neben diesen beschränkten Aufgaben gibt es noch Tätigkeiten, die zulassungsfrei sind, aber bei der zuständigen Handwerkskammer angemeldet werden müssen, wie z.B.:

  • das Verlegen von Böden und Parkett
  • oder Estrich- und Fugenarbeiten

Wie bilden Sie sich als selbstständiger Hausmeister weiter?

Ohne entsprechende handwerkliche Ausbildung oder ohne Meisterbrief dürfen Sie als Hausmeister leider nur Arbeiten ausführen, bei denen der Verdienst recht gering ausfällt. Wenn Sie bessere Perspektiven haben wollen, dann sollten Sie darüber nachdenken, eine Ausbildung im Handwerk zu absolvieren oder sich anderweitig weiterzubilden.

Wenn Sie Ihre Fähigkeiten für die geplante Selbstständigkeit vertiefen wollen, können Sie an sogenannten Hausmeisterlehrgängen teilnehmen. Außerdem gibt es bestimmte Weiterbildungen wie beispielsweise zur Fachkraft für Gebäudemanagement, die Sie belegen können, um Ihren Leistungskatalog zu erweitern und gegenüber Kunden noch professioneller aufzutreten. Ihr erster Ansprechpartner für diese Lehrgänge und Weiterbildungen ist die Industrie- und Handelskammer.

Welche Kosten fallen beim Gründen eines Hausmeisterservices an?

Die Investitionssumme für die Gründung einen Hausmeisterservice liegt in einem überschaubaren Rahmen:

  • Kostengünstige Werkzeuge: Hausmeister brauchen einfache Handwerkzeuge wie Schraubenzieher und Akkubohrer. Das lässt sich meistens mit ein wenig Eigenkapital ohne fremde Hilfe finanzieren.
  • Reinigungsgeräte & Lagerräume: Auch Garten- und Reinigungsgeräte gehören zum unverzichtbaren Equipment eine Hausmeistertätigkeit. Je mehr Equipment Sie angehäuft haben, desto stärker wird es erforderlich sein, Lagerräume anzumieten.
  • Firmenfahrzeuge: Damit Sie mobil sind, sollten Sie ein Fahrzeug mit entsprechendem Stauraum anschaffen. Manchmal werden die benötigten Arbeitsgeräte aber auch von den Auftraggebern gestellt.

Brauchen Sie Angestellte für Ihren Hausmeisterservice?

Die meisten selbstständigen Hausmeister fangen als Existenzgründer an. Mit zunehmender Auftragsmenge lohnt es sich dann, über einen Mitarbeiter nachzudenken. Dies kann auch sinnvoll sein, um das eigene Portfolio zu erweitern.

Haben Sie selbst beispielsweise keinen handwerklichen Beruf erlernt, dann können Sie

  • einen Maler,
  • einen Dachdecker
  • oder einen Schreiner einstellen

und dann auch zulassungsbeschränkte Arbeiten anbieten.

Wie gewinnen Sie als selbstständiger Hausmeister Kunden?

Um Kunden zu gewinnen und erste Aufträge zu generieren, müssen Sie zunächst auf Ihren Hausmeisterservice aufmerksam machen. Hierbei helfen folgende Instrumente und Maßnahmen:

  • Homepage: Eine eigene Homepage für Ihren Hausmeisterservice ist immer hilfreich, um für Ihr Unternehmen zu werben und potenzielle Kunden zu informieren. Standort, Kontaktpersonen und Leistungen müssen dort unbedingt zu finden sein.
  • Regionale Zeitung: Da es sich beim Hausmeister um ein Berufsbild handelt, das sehr abhängig von seinem Standort ist, empfiehlt es sich regionale Angebote zu nutzen und beispielsweise eine Anzeige schalten zu lassen.
  • Flyer: Auch Flyer sind eine gute und ortsbegrenzte Methode, um in Ihrem näheren Umfeld für Ihr Unternehmen zu werben und Aufträge zu sammeln.
  • Plattformen: Es gibt bestimmte Online-Portale, die Dienstleister und Kunden zusammenbringen. Sie können auf diesen Plattformen Ihre Hausmeisterdienste meist kostenfrei oder gegen ein geringes Entgelt anbieten und sich dann von potenziellen Kunden finden lassen.
  • Attraktive Preise: Wenn sich in Ihrer Region bereits viele Konkurrenten finden lassen, können Sie auch durch niedrige Preise auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Da Sie dennoch mit Ihrem Hausmeisterservice verdienen müssen, ist es wichtig, diese durch andere Faktoren auszugleichen. Durch einen besonders nahen Standort am Kunden sparen Sie sich beispielsweise Anfahrtswege und die damit verbundenen Spritkosten. So können Sie niedrigere Preise anbieten als andere Hausmeister.