Kalkulatorische Kosten sind für die Ermittlung der Preise relevant, tauchen aber nicht in Ihrer Buchführung auf. Dabei geht es beispielsweise um Ihre eigene Arbeitszeit, die aufgrund fehlender Belege nicht in der Buchführung erfasst wird.
Das alles sind kalkulatorischen Kosten
Unternehmerlohn
Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Das ist Ihr eigener Lohn zuzüglich „Lohnnebenkosten“ (auch wenn sie unter diesem Begriff nirgends auftauchen) – schließlich arbeiten Sie ja nicht umsonst und müssen sich sozial absichern. Orientieren Sie sich an Durchschnittslöhnen Ihrer Branche, die Sie z.B. über Kammern, Berufsverbände oder Steuerberater erfahren.
Zinsen
Kalkulatorische Zinsen: Wenn Sie Ihr Eigenkapital nicht in Ihren Betrieb gesteckt, sondern auf der Bank angelegt hätten, würde es Zinsen bringen. Die bekommen Sie nicht, da Ihr Kapital in Ihrem Betrieb „arbeitet“; entgangene Zinsen müssen Sie also wie Kosten kalkulieren. Setzen Sie den Zinssatz an, den Ihre Bank Ihnen anbieten würde, wenn Sie das Eigenkapital ein Jahr fest anlegen würden.
Miete
Kalkulatorische Miete: Wenn Sie aus der eigenen Immobilie heraus selbstständig sind, müssen Sie dafür keine Miete zahlen. Setzen Sie ggf. für die betrieblich genutzten Räume trotzdem die ortsübliche Miete an.
Abschreibungen
Kalkulatorische Abschreibung: Wenn Sie mit Maschinen, Autos, PC-Systemen etc. arbeiten, müssen Sie Mittel erwirtschaften, um diese Güter eines Tages durch neue ersetzen zu können. Als jährliche Kosten setzen Sie deshalb den Wiederbeschaffungswert geteilt durch die Anzahl der Jahre, die Sie sie nutzen können, an. Achtung: Der Wert kann von der steuerlichen Abschreibung abweichen – die Differenz wird kalkulatorische Abschreibung genannt! Egal, ob die Differenz positiv oder negativ ist, kalkulieren Sie sie mit ein!