Schritt für Schritt die Gewerbesteuer berechnen – so geht’s
Der Name lässt es doch vermuten: Die Gewerbesteuer besteuert Ihr Gewerbe. Entsprechend wird sie auf Basis des Gewinns Ihres Gewerbebetriebs berechnet. Hier müssen Sie jedoch noch diverse Kürzungen und Hinzurechnungen vornehmen, bis Sie den relevanten Gewerbesteuermessbetrag ermittelt haben.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen
Gewerbesteuer müssen in der Regel alle stehenden Gewerbebetriebe im Sinne des Einkommensteuergesetzes zahlen, die in Deutschland eine, oder mehrere Betriebsstätten haben. Dazu zählen Aktiengesellschaften, GmbHs, die europäische Gesellschaft (SE) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Bei Personengesellschaften ist die Gesellschaft der Steuerschuldner, andernfalls der Unternehmer des Gewerbebetriebes. Kurzum, nur Freiberufler und einige wenige Branchen sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit.
So berechnen Sie die Gewerbesteuer
Die korrekte Berechnung der Steuer auf Ihren Gewerbebetrieb unterscheidet sich je nach Gesellschaftsform Ihres Gewerbebetriebs. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, ermitteln Sie sie folgendermaßen:
Gewinn aus Ihrem Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
= Gewerbeertrag
- Freibetrag von 24.500 €
= gekürzter Gewerbeertrag
x Steuermesszahl
= Steuermessbetrag
x Gewerbesteuer-Hebesatz Ihrer Gemeinde
=Gewerbesteuer
Im Rahmen der Hinzurechnungen müssen Sie insbesondere Ihre Finanzierungsaufwendungen mit berücksichtigen. Hierzu gehören von Ihnen gezahlte Zinsen, pauschalierte Finanzierungs- und Zinsanteile von Mietzahlungen, Pachten, Leasingraten und Lizenzen. Beachten Sie hier den Freibetrag von 100.000 €.
Sie kürzen Ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb anschließend u.a. in Höhe von 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes. Vorausgesetzt, der Grundbesitz ist nicht von der Grundsteuer befreit.
Den so ermittelten Gewerbeertrag kürzen Sie nun um den Freibetrag von 24.500 € und erhalten so den gekürzten Gewerbeertrag, den Sie mit der Steuermesszahl 3,5 multiplizieren. Diese ist für alle Gewerbebetriebe identisch, eine Staffelung ist entfallen.
Möchten Sie die Steuerhöhe auf den Gewerbebetrieb für eine Kapitalgesellschaft berechnen, gehen Sie genau so vor, allerdings findet hier der Freibetrag i.H.v. 24.500 € keine Anwendung.
Wer von der Gewerbesteuer profitiert
Mit welchem Hebesatz Sie diesen berechneten Steuermeßbetrag multiplizieren müssen, legt Ihre Gemeinde fest. Das macht insofern auch Sinn, da das Steueraufkommen hieraus der Gemeinde zusteht, in denen sich der Sitz bzw. die Betriebsstättehttp://www.steuertipps.de/lexikon/b/betriebsstaette Ihres Gewerbebetriebes befindet. Sie finden den anzusetzenden Wert bei der DIHK, Ihrer zuständigen IHK oder auf der Website von destatis.de.
Alle Gemeinden in Deutschland erheben die Gewerbesteuer. Allerdings unterscheidet sich der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde sehr stark. Der gesetzliche Mindestwert beträgt 200 %. Dieser wurde eingeführt, um zu verhindern, dass sich bestimmte Gemeinden als Steueroasen positionieren und sich Gewerbebetriebe dort überproportional häufig ansiedeln. Der Durchschnitt der Hebesätze liegt zwischen 250-400 %.
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