Beispiel Pachtzahlungen
Die haben zuvor den Gewinn der Kapitalgesellschaft gemindert.
Im Rahmen der Gewerbesteuerermittlung wird der zunächst voll abgezogene Aufwand zum Teil korrigiert. Zunächst werden 50 % hinzugerechnet. Anschließend wird noch ein Freibetrag von 100.000 € abgezogen, sodass die Aussage, aus Aufwand wird Gewinn, nicht haltbar ist.
Hinzurechnung erfolgt 2-stufig
Dennoch sind die Hinzurechnungen eines der großen Ärgernisse bei der Gewerbesteuer. Denn letztlich bleibt es dabei: Sie zahlen auf Betriebsausgaben Steuern. Hinzurechnungen vergrößern eben die Ausgangsgröße für die Gewerbesteuerzahlung – das ist ja auch ihr Sinn.
Das sind die wichtigsten Positionen, die Ihrem Gewinn hinzugerechnet werden und so die Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags erhöhen:
- Entgelte für Schulden (alle Arten von Zinsaufwendungen)
- Entgelte für Renten und dauernde Lasten einschließlich Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen an Arbeitnehmer
- Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters
- 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
- 50 % der Miet- und Pachtzinsen (inkl. Leasingraten) bei der Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Anmerkung: Die Quote ist mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz gesunken. Vor dem 1.1.2010 wurden 65 % hinzugerechnet.
- Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Konzessionen und Lizenzen)
So wird gerechnet
Vor Hinzurechnung der oben genannten Beträge wird ein Freibetrag von 100.000 € vom Finanzamt abgezogen. Der den Freibetrag übersteigende Betrag wird dann mit 25 % bei der Ermittlung des Gewerbeertrags berücksichtigt.
So halten Sie die Hinzurechnungen möglichst klein
Bei Körperschafts- oder auch Einkommensteuer ist steuersparendes Ziel ja, einen möglichst geringen steuerlichen Gewinn auszuweisen. Bei der Gewerbesteuer ist es nicht so einfach.
Beispiel:
Kaufen Sie eine Maschine mit hohen Leasingraten, sinkt Ihr Gewinn augenblicklich. Bei der Gewerbesteuer hat das aber zur Folge, dass die Hinzurechnung steigt.
So lösen Sie das Dilemma:
Sofern Sie den Freibetrag von 100.000 € noch nicht ausgeschöpft haben, sollten Sie sich z. B. mit höheren Leasingzahlungen an der Differenz zum Freibetrag orientieren.