Wann zweifelt das Finanzamt Ihre Angaben zur Umsatzsteuer an? Anzeichen dafür sind, wenn
- Ihr Sachbearbeiter Ihnen Fragen stellt und von Ihnen verlangt, dass Sie einzelne Belege vorlegen.
- unangekündigt ein Finanzbeamter erscheint und einen Blick in die für die Umsatzsteuer relevanten Unterlagen fordert.
- das Finanzamt eine Umsatzsteuersonderprüfung angekündigt und Ihre umsatzsteuerlichen Geschäftsvorfälle gründlich prüfen will.
Eine Überprüfung ist unangenehm und in den meisten Fällen mit Nachzahlungen verbunden. Beachten Sie deshalb am besten folgende Ratschläge:
- Besorgen Sie sich über die IHK oder HWK Vergleichszahlen. Machen Sie generell mehr Vorsteuer geltend als es in Ihrer Branche üblich ist, erläutern Sie dem Finanzamt die Gründe.
- Ergibt Ihre Umsatzsteuer Voranmeldung eine hohe Erstattung, ist es ratsam, dem Finanzamt zu erklären, warum. Das könnte beispielsweise eine größere Anschaffung sein oder der Ausbau des Warenlagers. Bieten Sie telefonisch an, ausnahmsweise die Rechnung in Kopie zu übersenden.
- Machen Sie hohe Umsätze, die umsatzsteuerfrei sind, entkräftigen Sie den Verdacht, Sie hätten den Umsatzsteueraufschlag unrechtmäßig nicht vorgenommen. Erläutern Sie dem Finanzamt die Art Ihrer Umsätze, z.B. Lieferungen ins EU-Ausland.
- Prüfen Sie Umsätze zu 7% Umsatzsteuer gründlich. Die Abgrenzung zwischen Umsätzen zu 19 und zu 7 % ist nicht immer einfach. Nachfragen vonseiten des Finanzamts zur richtigen Umsatzsteuer sind üblich.
- Achten Sie auf eine sorgfältige Buchführung. Zwischen den Angaben in den Umsatzsteuer Voranmeldungen und denen in der Umsatzsteuer Jahreserklärung sollte kein so großer Unterschied bestehen. 2.000,- Euro Umsatzsteuer Nachzahlung akzeptiert das Finanzamt vielleicht noch ohne Prüfung, mehr in der Regel jedoch nicht.
- Erledigen Sie Ihre Buchführung kontinuierlich, und warten Sie mit dem Sortieren der Belege nicht bis zum Jahresende. Eine unangekündigt Umsatzsteuer Nachschau kann Sie jederzeit treffen, vorzeigbaren Unterlagen sind dabei unerlässlich.