
Abschreibungen: So sparen Sie viel Geld
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Betriebliche Anschaffungen müssen Sie zwar sofort bezahlen, aber die Kosten können Sie oft nur über Jahre hinweg von der Steuer absetzen.
Wirtschaftsgüter, die Ihrem Betrieb dauerhaft (mehr als ein Jahr lang) dienen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Büromöbel, Gebäude etc.), erhöhen den Wert Ihres Anlagevermögens. Da sie sich erst im Laufe der Jahre abnutzen, können Sie Ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten hierfür nicht sofort in voller Höhe absetzen. Vielmehr machen Sie die Kosten nach genau festgelegten Regeln über die Jahre der Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgaben geltend. Das wird „abschreiben“ genannt.
Wie Sie Ihre Wirtschaftsgüter bestmöglich abschreiben und dem Finanzamt möglichst keinen Cent schenken, lesen Sie in diesem Gratis-Ratgeber: