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Dritte müssen sich schnell einen Überblick über Ihre Geschäftsvorfälle verschaffen können
Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb einer kurzen Zeit einen Überblick über Ihre Geschäftsvorfälle verschaffen können. Dazu gehört auch, dass Sie Ihre Belege manuell oder elektronisch kontieren. Nur so sind Sie oder ein Betriebsprüfer in der Lage, von einem Beleg auf Ihre Buchung zu schließen. Aber auch andersherum funktioniert das System nur dann, wenn der Prüfer von Ihrer Buchung auf den jeweiligen Beleg zugreifen kann. Hier gibt es in vielen Unternehmen Schwachstellen, da die Buchungstexte und Verweise nicht immer alle Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllten.
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