
Vertrauensschutz bei EU‐Lieferungen
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Bei fehlendem oder unvollständigem Nachweis einer EU‐Lieferung retten Sie die Steuerfreiheit nur dadurch, dass Sie insbesondere diese beiden Voraussetzungen erfüllen: Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung beruht auf unrichtigen Angaben des Abnehmers. Und: Sie konnten die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen.
Verständlicherweise ist nur schwer nachvollziehbar, dass das Finanzamt Ihnen Vertrauensschutz aberkennt, wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerlich unterverschuldet in die Bredouille geraten ist.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Vertrauensschutz finden Sie in diesem Gratis-Download:
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