- Die Kosten der Verpackung, der Lagerung, der Übergabe wie das Messen und Wiegen sind vom Verkäufer zu tragen.
- Der Käufer trägt die Kosten der Abnahme. Dazu gehören auch die Kosten für die Überprüfung der Ware auf Mängelfreiheit. Dazu kommen noch die Kosten der Versendung zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.
- Der Erfüllungsort ist der Wohnort oder die Niederlassung des Verkäufers. Es sei denn, es ist etwas anders vereinbart.
Gebräuchliche kaufmännische Klauseln in Lieferbedingungen und ihre Bedeutung
Häufig sind anders lautende Klauseln in Lieferbedingungen vereinbart. Das sind die Häufigsten:
1. ab Werk, ab Lager: Alle Versandkosten trägt ausschließlich der Käufer.
2. frei Haus, frei Lager: Alle Versandkosten trägt ausschließlich der Verkäufer.
3. ab Bahnhof, unfrei, ab hier: Der Verkäufer trägt nur die Kosten für die Anfuhr bis zum Versandunternehmen. Beispiel: Der Hersteller transportiert die Ware nur bis zum Bahnhof (Versandunternehmen) auf seine Kosten. Verladekosten am Bahnhof, Fracht bis zum Zielbahnhof, Entladekosten dort und die Zufuhr zum Betrieb des Käufers werden vom Käufer übernommen.
4. frei Waggon, frei Schiff: Der Verkäufer trägt nur die Kosten für Anfuhr und Verladung am Bahnhof/Hafen.
5. frei, frachtfrei, frei Bestimmungsbahnhof: Der Verkäufer trägt nur die Kosten für Anfuhr, Verladung und Fracht bis zum Empfängerpostamt oder Bestimmungsbahnhof. Der Käufer übernimmt die Kosten für das Entladen am Bestimmungsbahnhof und den Transport zu seinem Betrieb.
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Beim Preisvergleich auch die Klauseln in Lieferbedingungen bewerten
Die kompletten Versandkosten übernimmt der Käufer also nur in Fall 1 (ab Lager, ab Werk). In Fall 2 ist für alles der Verkäufer zuständig. Ansonsten läuft jede der Vereinbarungen auf eine Teilung hinaus. Damit Sie die Klauseln richtig bewerten, müssen Sie eine lückenlose Vorstellung vom gesamten Transportverlauf haben.
Als Käufer erfahren Sie am besten, ob in Ihrer Beschaffungskalkulation Lücken klaffen, wenn Sie am Anfang möglichst viele Angebote vergleichen. Bleiben Unklarheiten, so sollten Sie hartnäckig nachfragen, bis alle Details festgelegt sind. Fragen Sie auch Ihre Industrie- und Handelskammer - dafür zahlen Sie ja Ihre Beiträge. Oder lassen Sie Ihre konkreten Lieferbedingungen oder -vereinbarungen von einem Rechtsanwalt prüfen.