Wenn sich Ihr Mitarbeiter nach nicht gewährtem Urlaub krank meldet

Viele Mitarbeiter müssen ihren Urlaub weit im Voraus beantragen und in einen Urlaubsplan eintragen. Dennoch kann es immer wieder vorkommen, dass sie für ein oder zwei Tage kurzfristig Urlaub nehmen müssen. Gewähren Sie als Arbeitgeber diesen nicht – z. B. weil es die Auftragslage nicht zulässt –, meldet sich so mancher Mitarbeiter daraufhin krank, obwohl er es gar nicht ist. Damit riskiert er jedoch eine fristlose Kündigung – schließlich verstößt er mit seinem Verhalten schwerwiegend gegen arbeitsvertragliche Pflichten.
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Der Fall: Ein Produktionshelfer war in einem Unternehmen tätig und für die Spätschicht eingeteilt. Er musste daher seine Arbeit eigentlich um 14 Uhr beginnen, schrieb am Morgen jedoch seinem direkten Vorgesetzten eine SMS und beantragte kurzfristig Urlaub für diesen Tag – schließlich müsse er einige dringende Sachen erledigen. In darauffolgenden Telefonaten – das letzte Gespräch fand kurz vor 14 Uhr statt – lehnte der Chef eine Urlaubsgewährung ab. Nun erklärte der Angestellte, dass er jetzt zum Arzt gehe. Etwa eine halbe Stunde später rief er erneut bei seinem Chef an und meldete sich krank.

Der Vorgesetzte meldete diesen Sachverhalt wiederum seinem eigenen Chef, der den Betriebsrat zu einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung anhörte. Der Produktionshelfer sei niemals krank gewesen – dass er sich krank fühle, habe er in den Telefonaten auch nie erwähnt. Er habe also gelogen, um an dem betreffenden Tag doch noch zu Hause bleiben zu können. Außerdem habe der Mitarbeiter seinen Chef bedroht, als der den Urlaub nicht bewilligte. Als dem Mitarbeiter fristlos gekündigt wurde, zog er vor Gericht.

Das Urteil: Nach Ansicht des LAG Hamm hat die fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien wirksam beendet, denn der Produktionshelfer hatte schwerwiegend gegen seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verstoßen.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Beschäftigte nicht wirklich arbeitsunfähig erkrankt war. Erst als ihm der Urlaub nicht wie gewünscht bewilligt wurde, hatte er angekündigt, zum Arzt zu gehen und sich krankschreiben zu lassen. Auch hatte er in keinem der vorangegangenen Telefonate erwähnt, sich krank zu fühlen. Vielmehr hatte er selbst erklärt, den Tag freinehmen zu müssen, um etwas Wichtiges zu erledigen.



Das heißt für Sie: Kein Einzelfall! Oft genug „bestrafen“ Mitarbeiter, denen der Urlaubsantrag abgelehnt wurde, ihren Arbeitgeber mit einer Krankmeldung. Und wenn das bei Ihnen auch vorkommt und er Ihnen damit sogar droht, sollten Sie als Arbeitgeber in jedem Fall aktiv werden. Der Grund: Dieses Verhalten stellt eine unzulässige Drohung dar, um den Wunsch nach Urlaub durchzusetzen.

Aus diesem Grund können Sie sich als Arbeitgeber darauf berufen, dass Sie Ihr Vertrauen in die Redlichkeit und Loyalität des Mitarbeiters verloren haben. Deshalb ist Ihnen auch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar. In so einem Fall ist weder eine vorherige Abmahnung erforderlich noch muss eine Kündigungsfrist beachtet werden.

Musterformulierung: So machen Sie ein für alle Mal Schluss:

Fristlose Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau/Herr …,

hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich zum … Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ist uns nicht zuzumuten. Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie zur Vermeidung von Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld gesetzlich verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Daneben sind Sie verpflichtet, sich in angemessener Weise selbst um eine Anschlussbeschäftigung zu bemühen.