Hamburger Modell: Vorteile, Stufen und Maßnahmen

Hamburger Modell: Vorteile, Stufen und Maßnahmen

Häufig trifft eine schwere Erkrankung, die in einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit mündet, Betroffene ohne Vorwarnung. Ähnlich verhält es sich mit den in Deutschland weiter voranschreitenden psychischen Krankheiten, zu denen beispielsweise die schwere Depression gehört. Betroffene Patienten können aufgrund der Arbeitsbelastung im Job oder aufgrund familiärer Verhältnisse häufig für viele Monate arbeitsunfähig sein, bis sie sich von ihrer Erkrankung erholt haben.
Inhaltsverzeichnis

Bei diesen oder vielen anderen Erkrankungen muss der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben gut geplant sein. Um dies zu gewährleisten, hat sich die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell etabliert, da sie den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben schrittweise und professionell begleitet. Dieser Artikel erklärt, wie das Hamburger Modell aufgebaut ist, wie eine stufenweise Wiedereingliederung in der Praxis umgesetzt wird und welche Personengruppen Anspruch auf eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell hat. Ebenfalls werden die Vorteile des Hamburger Modells besprochen und die Unterschiede zwischen dem Hamburger Modell und dem rechtlich verbindlichen betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) thematisiert. 

Was ist das Hamburger Modell?

Als Hamburger Modell definiert man eine stufenweise Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. Beim Hamburger Modell handelt es sich um ein Konzept zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die nach längerfristiger krankheitsbedingter Abwesenheit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Anders als von viele vermuten, wurde das Hamburger Modell in den 1970er-Jahren als Stufenplan vom Siemens-Konzern entwickelt, um Beschäftigte nach einer Langzeiterkrankung mit Bedacht ins Jobumfeld wiedereinzugliedern. Durch die vielen Erfolge bei der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern gewann das Hamburger Modell viele Unterstützer und Nachahmer und wurde letztlich vom Gesetzgeber als rechtsgültiges Konzept übernommen. 

Arbeitnehmer, die nach einer Krankheitsphase von sechs Wochen oder mehr ihrer bisherigen Tätigkeit teilweise nachgehen können, profitieren von der stufenweisen Wiedereingliederung. Im § 74 des 5. Sozialgesetzbuches werden die wesentlichen Vorgaben und Maßnahmen des Hamburger Modells zur stufenweisen Wiedereingliederung erklärt: 

  • „Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (§ 275) einholen. 
  • Spätestens ab einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen hat die ärztliche Feststellung regelmäßig mit der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen.

Das Hamburger Modell der stufenweisen Wiedereingliederung bietet erkrankten Arbeitnehmern Zugang zu einem individuellen, auf ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnittenen Plan, der:

  • Angepasste Arbeitszeiten, 
  • Veränderte Aufgaben, 
  • Einen schrittweisen Wiedereinstieg und 
  • Persönliche Betreuung umfasst. 

Erklärtes Ziel des Hamburger Modells ist es, Arbeitnehmern, die nach einer längeren Krankheitsphase an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, einen sicheren Arbeitsplatz zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass die Wiedereingliederung ins Berufsleben strukturiert verläuft. 

Was versteht man unter stufenweiser Wiedereingliederung? 

Mitarbeiter, die nach einer längeren Krankheitsphase an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, könnten ohne eine stufenweise Eingliederung schnell überlasten und erneut arbeitsunfähig werden. Wer aufgrund eines Unfalls oder einer psychischen Erkrankung für viele Wochen oder Monate im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder zu Hause verbracht hat, kann vom Stress und der Hektik des Arbeitsalltags überfordert werden. 

Genau an diesem Punkt setzt die stufenweise Wiedereingliederung des Hamburger Modells an. Sie gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich strukturiert und in mit dem Arzt abgestimmten Phasen in das Arbeitsleben zurückzukehren. Die Stufen betreffen sowohl die tägliche Arbeitszeit des Mitarbeiters und ebenso die allgemeine Arbeitsbelastung im Betrieb. 

Einer der wesentlichen Vorteile der stufenweisen Wiedereingliederung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht darin, dass der Arbeitnehmer weiterhin offiziell arbeitsunfähig ist und Krankengeld erhält. Erst wenn Arbeitgeber, der behandelnde Arzt und die Krankenkasse aus objektiven Erwägungen und nach einem professionellen Eingliederungsmanagement entscheiden, dass der Arbeitnehmer dem Erwerbsleben vollumfänglich gewachsen ist, kann dieser vollständig in den Betrieb integriert werden. 

Wie funktioniert das Hamburger Modell? 

Das Hamburger Modell der stufenweisen Wiedereingliederung ist kein starrer Wiedereingliederungsplan, sondern ein individuelles Konzept, dass spezifisch auf den erkrankten Mitarbeiter angepasst werden kann. Die Eingliederungszeit nach dem Hamburger Modell dauert zwischen einigen Wochen und bis zu sechs Monaten, wobei es keine grundsätzlichen zeitlichen Beschränkungen gibt. 

Bei der Erstellung des Stufenplans und beim Festlegen der Arbeitszeiten des Mitarbeiters sind Variationen möglich. Wird beispielsweise festgestellt, dass eine tägliche Arbeitszeit von vier Stunden den Angestellten im Rahmen der Wiedereingliederung überfordert, kann die Arbeitszeit bedürfnisorientiert adaptiert werden. Der Vorteil der Flexibilität des Hamburger Modells macht Erfolge möglich und hilft erkrankten Mitarbeitern, sich schrittweise im Erwerbsleben zurechtzufinden. 

Das Hamburger Modell kann von den gesetzlichen Krankenkassen, dem behandelnden Arzt und ebenso vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt abgebrochen und beendet werden. Die schrittweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell endet ebenfalls, wenn der Arbeitnehmer grundlos über sieben Tage nicht zur Arbeit erscheint. In diesem Fall gilt die Wiedereingliederung als gescheitert. Arbeitnehmer haben in diesem Fall die Option, Arbeitslosengeld zu beanspruchen oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. 

Stufenplan: Wie ist der Ablauf beim Hamburg Modell?

Die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell erfolgt nach folgendem Prinzip: 

Phase 1:

Krankenstand
Der Mitarbeiter ist sechs Wochen oder länger erkrankt.
Phase 2:

Arztgespräch
In einem vertrauensvollen Gespräch mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, dass der Mitarbeiter grundsätzlich für eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bereit wäre. 
Phase 3: 

Erstellung eines konkreten Stufenplans
Der behandelnde Arzt erstellt den Stufenplan anhand des Gesundheitszustands des erkrankten Mitarbeiters.
Phase 4: 

Zustimmung durch Krankenkasse und Arbeitgeber
Der Stufenplan zur Wiedereingliederung wird sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse und ebenfalls vom Arbeitgeber geprüft und genehmigt. 
Phase 5: 

Stufenweise Wiedereingliederung
Der erkrankte Mitarbeiter arbeitet auf Basis des Wiedereingliederungsplans. Bei positiver Entwicklung steigern sich die Arbeitsstunden bis zur Vollbeschäftigung nach Arbeitsvertrag.
Phase 6: 

Ärztliche Kontrolle
Der behandelnde Arzt erhält regelmäßig Feedback des Arbeitnehmers und untersucht diesen engmaschig, um zu prüfen, ob der Mitarbeiter der Arbeitsbelastung gewachsen ist.
Phase 7: 

Endkontrolle
Nach der spezifischen stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer in den meisten Fällen voll genesen und arbeitsfähig.  Sollte er nach der stufenweisen Wiedereingliederung nicht in der Lage sein, in den alten Beruf zurückzukehren, wird das Eingliederungsmanagement abgebrochen. Eine Verlängerung der Maßnahme bei positiver Grundausrichtung ist ebenso möglich. 
 

Wer hat Anspruch auf die stufenweise Wiedereingliederung?

Grundsätzlich hat jeder abhängig Beschäftigte auf Grundlage von § 74 SGB V Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung, wenn der behandelnde Therapeut diese empfiehlt. In der Regel wird ein Wiedereingliederungsplan nach einem längeren Reha- oder Krankenhausaufenthalt vom Arzt empfohlen und in den meisten Fällen vom Arbeitgeber und den gesetzlichen Krankenkassen als zielorientierte Maßnahme bewertet und angenommen. 

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen?

Die gesetzlichen Bestimmungen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell finden Arbeitgeber im § 74 SGB V. Das im Jahr 2019 implementierte Termin-Servicestellen-Gesetz (TSVG) sieht ebenfalls vor, dass Ärzte bei einer Erkrankung über sechs Wochen verpflichtet sind, zu prüfen, ob ein Patient von einer stufenweisen Wiedereingliederung profitieren würde. 

Wie viel Stunden arbeiten Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung?

Welche Arbeitszeiten erkrankte Arbeitnehmer zu Beginn der Wiedereingliederung leisten können, ist individuell unterschiedlich. In vielen Fällen startet der Wiedereingliederungsplan mit zwei Stunden pro Arbeitstag. Die Arbeitsleistung erhöht sich stufenweise auf beispielsweise zwei volle Arbeitstage pro Woche. Der Arzt gibt im Stufenplan ebenfalls an, welche körperlichen Tätigkeiten vermieden und welche Hilfsmittel dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden müssen. Anhängig vom Befinden des Arbeitnehmers kann der Wiedereingliederungsplan individuell angepasst werden. 

Was sind die Vorteile des Hamburger Modells?

  • Sanfte Eingliederung statt sofortiger Arbeitsbelastung,
  • Individuelle Adaptierung des Wiedereingliederungsplans sichert Erfolge,
  • Ein durchdachter Wiedereingliederungsplan überfordert den Arbeitnehmer nicht,
  • Die stufenplanmäßige Wiedereingliederung eröffnet die erneute Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt,
  • Sicherheit statt Überforderung durch enge Verzahnung mit dem behandelnden Arzt.

Was ist der Unterschied des Hamburger Modells im Vergleich zum BEM?

Das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) ist im Gegensatz zur stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell für Unternehmen verpflichtend. Dies bestimmt der § 167 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), in dem es heißt, dass Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, Möglichkeiten offeriert werden müssen, die dabei helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Hierzu gehören ebenfalls Leistungen oder Hilfen, die einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten.