Infografik mit dem Text "Teilzeit in Elternzeit"

Teilzeit in Elternzeit: Muster und Vertrag

Viele Eltern wollen während der Elternzeit nicht vollständig vom Berufsleben entkoppelt werden. Glücklicherweise gibt es flexible Arbeitsarrangements wie die Teilzeitarbeit während der Elternzeit, die dabei helfen können, das zu verhindern. Doch wie funktioniert die Teilzeit in Elternzeit genau? Wann Arbeitnehmer in Elternzeit Anspruch auf Teilzeitarbeit haben, wie viele Stunden sie arbeiten dürfen und welche Gehalts- und Urlaubsansprüche damit einhergehen, erfahren Sie in diesem Leitfaden.
Inhaltsverzeichnis

Dürfen Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausüben?

Ja, das Ausüben einer Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist durchaus erlaubt und sogar gesetzlich in § 15 Abs. 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Das Arbeitsrecht in Deutschland ermöglicht es Arbeitnehmern, während der Elternzeit ihre Arbeitszeit zu reduzieren und somit in Teilzeit arbeiten zu gehen. 

Beschäftigte, die bereits vor der Elternzeit eine Teilzeit-Tätigkeit ausgeübt haben, haben das Recht, eben diese Teilzeitarbeit wie gehabt fortzuführen, oder aber ebenfalls etwas zu verkürzen.

Ob ein Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit besteht, hängt jedoch von verschiedenen Voraussetzungen ab, die der Betrieb beziehungsweise der Arbeitnehmer erfüllen muss. 

Wann besteht Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit?

Arbeitnehmer haben gemäß § 15 Abs. 5 und 7 BEEG einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit in Elternzeit, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Beschäftigte ist in einem Betrieb mit mindestens 15 (vollständig ausgebildeten) Mitarbeitern tätig.
  • Das Arbeitsverhältnis besteht zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mindestens schon sechs Monate.
  • Der Arbeitnehmer strebt danach, mindestens zwei Monate einer Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden oder höchstens 32 Stunden je Arbeitswoche nachzugehen.
  • Der Teilzeitarbeit in Elternzeit stehen keine triftigen Gründe seitens des Betriebs entgegen.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, haben frisch gebackene Eltern das gesetzliche Recht, Teilzeit in Elternzeit auszuüben. Sie als Arbeitgeber können diesen Anspruch nicht ablehnen.

Muster für Teilzeit während der Elternzeit

Orientieren können sie sich hierbei an dieser Muster-Formulierung:

Zwischen der Firma Mustermann GmbH, Musterweg 1, 12345 Musterstadt (im Folgenden: Firma) und Maria Beispiel, An der Straße 1, 12345 Beispielstadt (im Folgenden: Mitarbeiterin) wird folgende, für die Dauer der Elternzeit der Mitarbeiterin geltende Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag vom … getroffen:

§ 1 Elternzeit

  1. Die Mitarbeiterin hat wegen der Geburt des in ihrem Haushalt lebenden Kindes, das sie selbst betreut und erzieht, gegenüber dem Arbeitgeber unter Beachtung der Fristen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) die Gewährung von Elternzeit beantragt.
  2. Die Firma hat dem Antrag auf Gewährung von Elternzeit zugestimmt.

§ 2 Beginn/Befristung

Die Elternzeit beginnt am ….. und wird für die Dauer von … Monaten vereinbart. Sie endet damit am …

§ 3 Teilzeit während der Elternzeit

  1. Die Parteien haben vereinbart, dass die wöchentliche Arbeitszeit während der Dauer der Elternzeit … Stunden beträgt.
  2. Die tägliche Arbeitszeit beginnt um …. Uhr und endet um …. Uhr. Als Arbeitstage werden folgende Werktage vereinbart: …

§ 4 Vergütung/Sonderleistung/Urlaub

  1. Die Vergütung der Mitarbeiterin reduziert sich während der Dauer der Elternzeit im Umfang zum bisherigen Entgelt entsprechend der weniger geleisteten Arbeitsstunden auf monatlich … € brutto.
  2. Die Auszahlung erfolgt wie bisher am … eines jeden Kalendermonats. Gleiches gilt für die der Mitarbeiterin bisher gewährten Sonderleistungen sowie ihren Urlaubsentgeltanspruch.

§ 5 Sonstiges

  1. Das zwischen den Parteien mittels Arbeitsvertrag vom …. begründete Arbeitsverhältnis ruht für die Dauer der Elternzeit. Sind im Arbeitsvertrag Regelungen enthalten, die auf Grund dieser Zusatzvereinbarung unberührt bleiben, gelten diese Bestimmungen unverändert fort.
  2. Der ursprüngliche Arbeitsvertrag gilt nach Ablauf der Elternzeit wieder vollumfänglich und unverändert fort.
  3. Sofern der Arbeitgeber zustimmt, kann die vereinbarte Elternzeit vorzeitig beendet oder im Rahmen der Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes auch verlängert werden.
  4. Während der Gesamtdauer der Elternzeit kann die Verringerung der Arbeitszeit höchstens 2-mal beansprucht werden.

Musterstadt, den …

___________________

Unterschrift Firma

____________________

Unterschrift Mitarbeiter

Wie wird Teilzeitarbeit in der Elternzeit beantragt?

Die Beantragung von Teilzeitarbeit während der Elternzeit erfordert eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber. Dieser Antrag auf Teilzeit in Elternzeit sollte idealerweise mindestens drei Monate, spätestens jedoch sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitarbeit erfolgen – insofern das Kind noch keine drei Jahre alt ist. Denn sollte das Kind bereits dieses Alter überschritten haben, gelten andere Fristen.

Folgende Fristen gelten je nach Alter des Kindes:

Teilzeit-Antrag Fristen
vor dem dritten Lebensjahr des Nachwuchsesspätestens 7 Wochen vor Start
nach dem dritten Lebensjahr des Nachwuchsesspätestens 13 Wochen vor Start

Welche Angaben muss der Teilzeit-Antrag in Elternzeit umfassen?

Der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit muss neben den Kontaktdaten und der Position bzw. Abteilung im Unternehmen auch die folgenden Daten aufweisen:

  • Geplanter Beginn der Teilzeitarbeit
  • Gewünschte Verringerung der Arbeitszeit in Wochenstunden (neue Arbeitszeit)
  • Verteilung der Wochenstunden

Dieser Antrag muss natürlich in schriftlicher Form erfolgen. 

Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit arbeiten?

Die erlaubte Stundenanzahl, die Arbeitnehmer in Elternzeit arbeiten dürfen, ist sowohl nach oben als auch nach unten begrenzt. Dies dient dazu, die Balance zwischen Berufs- und Familienleben zu wahren und genügend Zeit für die Betreuung und Erziehung des Kindes zu gewährleisten. 

Grenzen für Teilzeit in ElternzeitStunden je Woche
Höchstgrenze32 Stunden
Mindestgrenze15 Stunden

Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen also höchstens 32 Stunden die Woche arbeiten, müssen mindestens jedoch 15 Stunden tätig sein.

Höchstgrenze Teilzeit in Elternzeit vor 1. September 2023

Seit dem 1. September 2021 gab es Änderungen im BEEG, die den Umfang der Teilzeitarbeit während der Elternzeit betreffen. Diese begrenzen die Höchstarbeitszeit pro Woche bei Arbeitnehmern in Elternzeit nun auf 32 Stunden (durchschnittlich im Monat). Vor dieser Gesetzesänderung durften frisch gebackene Eltern lediglich 30 Stunden die Woche arbeiten. Gemäß § 28 Abs. 1 BEEG gelten die Änderungen für Geburten ab diesem Datum. Das bedeutet:

  • Eltern, deren Kinder vor dem 1. September 2023 geboren wurden, dürfen nur 30 Wochenstunden arbeiten. 
  • Eltern, deren Kinder nach dem 1. September 2023 geboren wurden, dürfen 32 Wochenstunden tätig sein.

Wie oft dürfen Beschäftigte die Arbeitszeit während der Elternzeit ändern?

Im Rahmen der Elternzeit darf die Arbeitszeit nur einmal während eines Elternzeitabschnitts geändert werden. Dies erfordert eine sorgfältige Planung seitens des Arbeitnehmers und eine gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber – Änderungen sollten dabei stets in Absprache mit dem Personalmanagement erfolgen.

Wie wird Teilzeitarbeit während der Elternzeit vergütet?

Die Vergütung für Teilzeitarbeit während Elternzeit und Mutterschutz basiert auf der reduzierten Arbeitszeit. Das bedeutet, dass das Gehalt proportional zur verringerten Arbeitszeit angepasst wird. Bei der Berechnung der Vergütung sollten Arbeitgeber auch andere Aspekte berücksichtigen – beispielsweise Überstunden, Nachtzuschläge und Urlaubstage.

Sind Überstunden bei Elternteilzeit erlaubt?

Ja, grundsätzlich sind Überstunden auch in Elternteilzeit mal möglich – aber nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht nachhaltig und von Dauer sind. Entscheidend ist die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit. Danach darf die Pflicht zur Arbeitsleistung 32 Wochenstunden im monatlichen Durchschnitt und unter Beachtung der jeweiligen Ausgleichszeiträume nicht überschreiten.

Wenn Sie eine Teilzeitkraft in Elternzeit beschäftigen, achten Sie darauf, dass Ihr Mitarbeiter eine regelmäßige Überschreitung der Höchstgrenze von 32 Wochenarbeitsstunden unbedingt vermeidet. Ansonsten entfällt damit die Zulässigkeitsvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 Absatz 4 BEEG. 

Dürfen beide Elternteile in Teilzeit arbeiten?

Ja, beide Elternteile dürfen während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dies bietet den Eltern die Möglichkeit, sich die Betreuungsverantwortung und die Zeit mit ihrem Kind zu teilen und gleichzeitig ihre beruflichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnen?

Jein. Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit nur ablehnen, wenn

  • die gesetzlich definierten Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit nicht erfüllt sind oder
  • triftige Gründe, die im Betrieb begründet sind, der Teilzeitarbeit entgegensprechen.

Zu den dringenden betrieblichen Gründen, die eine Ablehnung des Teilzeit-Antrages in der Elternzeit erlauben, zählen beispielsweise

  • erhebliche Auswirkungen auf den Produktionsablauf,
  • unverhältnismäßige Kosten für den Betrieb oder
  • die Unmöglichkeit, die Arbeitsleistung durch einen geeigneten Teilzeitarbeiter zu ersetzen.

Diese Gründe müssen detailliert dargelegt und nachgewiesen werden.

Sollten keine triftigen Gründe der Teilzeitarbeit entgegenstehen und sind auch alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann der Arbeitgeber den Antrag nicht ablehnen.

Welche Fristen gelten für die Ablehnung des Antrages auf Teilzeit in Elternzeit?

Um den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit als Arbeitgeber erfolgreich abzulehnen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. In der Regel müssen Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen auf den Antrag reagieren, um diesen abzulehnen. Nach dem dritten Lebensjahr des Kindes muss der Antrag wiederum im Rahmen von acht Wochen abgelehnt werden.

Die folgende Tabelle liefert Ihnen noch einmal einen Überblick:

Ablehnung des Teilzeit-Antrag Fristen
vor dem dritten Lebensjahr des Nachwuchsesspätestens 4 Wochen nach Erhalt 
nach dem dritten Lebensjahr des Nachwuchsesspätestens 8 Wochen nach Erhalt

Was sind die Folgen, wenn der Arbeitgeber die Fristen zur Ablehnung des Teilzeit-Antrages in Elternzeit nicht einhält?

Sollte der Arbeitgeber die Fristen, in Rahmen derer er den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ablehnen kann, nicht einhalten, ist eine Ablehnung nicht erfolgt. Wer als Arbeitgeber also nicht reagiert, gibt stillschweigend seine Erlaubnis. 

Dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit in anderen Betrieben arbeiten?

Arbeitnehmer dürfen während der Elternzeit in einem anderen Betrieb arbeiten, solange die Gesamtarbeitszeit 32 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass die Zustimmung des Hauptarbeitgebers eingeholt werden sollte, insbesondere wenn eine Wettbewerbsklausel besteht.

Haben Teilzeitkräfte in Elternzeit Anspruch auf Urlaub?

Ja, auch Teilzeitkräfte in Elternzeit haben einen anteiligen Anspruch auf Urlaub gemäß Arbeitsvertrag, der sich nach der Dauer der Arbeitszeit berechnet. Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit wird jedoch nicht wie in Arbeitszeiten angesammelt, sondern bleibt im Wesentlichen auf dem Niveau, das vor Beginn der Elternzeit erreicht wurde.

Der Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaub für den Zeitraum der Elternzeit zu kürzen, sofern der Arbeitnehmer nicht in Teilzeit arbeitet. Bei Ablehnung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch gerichtlich durchsetzen.

Können Teilzeitkräfte in Elternzeit gekündigt werden?

Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während dieser Zeit ist daher nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel: erheblicher Pflichtverstoß oder Insolvenz) möglich und erfordert die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. 

Der besondere Kündigungsschutz greift jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis bereits vor der Elternzeit bzw. vor dem Mutterschutz zustande gekommen ist. Das heißt: Sollten Sie einen Arbeitnehmer in Elternzeit neu in Teilzeit beschäftigen, müssen Sie als Arbeitgeber keinen besonderen Kündigungsschutz beachten.