Minijobs: Betriebliche Gesundheitsförderung – Was ist möglich für meine Minijobber?
Frage: Ich möchte meinen Mitarbeitern, vor allem auch meinen 400-€-Kräften, etwas Gutes tun, ohne dabei zu tief in die Tasche greifen zu müssen. Infrage kommen also nur steuer- und beitragsfreie Leistungen. Da meine Beschäftigten hohen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind, wären steuerfreie Gesundheitsleistungen für alle attraktiv. Leider ist mir aber nicht ganz klar, welche Leistungen hier nun steuer- und beitragsfrei sind und welche nicht.
Minijobs: Steuerfrei gesundheitsfördernde Maßnahmen finanzieren
Antwort: Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde die Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, den Mitarbeitern steuer- und beitragsfrei gesundheitsfördernde Maß – nahmen zu finanzieren (seit 1.1.2008 rückwirkend in Kraft). Voraussetzung hierfür ist, dass der Wert der Leistung 500 € pro Mitarbeiter und Jahr nicht übersteigt und dass die Beschäftigten die Leistung zusätzlich zu ihrem Entgelt erhalten. Sie können also nicht einen Teil des geschuldeten Entgelts in Gesundheitsmaßnahmen fließen lassen, um auf diese Weise Steuer- und Beitragsfreiheit für den entsprechenden Entgeltteil zu erhalten.
Minijobs: Welchen Anforderungen die Leistungen entsprechen müssen
Die Leistungen selbst müssen ebenfalls bestimmten Anforderungen entsprechen. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die im Hinblick auf Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit der Prävention von Krankenkassen entsprechen.
Beispiele:
1. Alle Maßnahmen gegen berufsbedingte körperliche Belastungen (z. B. Wirbelsäulengymnastik)
2. Gesunde Gemeinschaftsverpflegung im Betrieb
3. Kurse zum Stressabbau (z. B. autogenes Training)
4. Gesundheitsgerechte Führung von Mitarbeitern
5. Maßnahmen gegen Suchtmittelkonsum B. Raucherentwöhnungskurs)