Arbeitszeit reduzieren: Anspruch auf Teilzeit

Es gibt viele verschiedene Gründe, warum Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Unter bestimmten Bedingungen besteht sogar ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung. Hier erfahren Sie, wie Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verkürzen können und wann auch der Arbeitgeber eine Verkürzung vorgeben kann.
Inhaltsverzeichnis

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit?

Arbeitgeber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung. Er ist im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG §8) rechtlich gesichert. Demnach ist der Anspruch an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens seit sechs Monaten bestehen.
  • Im Betrieb müssen mindestens 15 Beschäftigte arbeiten.
  • Der Antrag auf Arbeitszeitverkürzung muss mindestens drei Monate vor Inkrafttreten der Verkürzung beim Arbeitgeber gestellt werden. Die Antragstellung muss nicht nur fristgerecht, sondern auch in Schriftform erfolgen.

Auch wenn ein Anspruch besteht, muss der Arbeitgeber in letzter Instanz der Arbeitszeitverkürzung zustimmen. Nur dann hat sie Gültigkeit. Die Zustimmung muss bis mindestens einen Monat vor dem Start der verkürzten Arbeitszeit erfolgen.

Ein Beispiel für einen Antrag auf Arbeitsverkürzung

Stellen Sie einen Antrag auf reduzierte Arbeitszeit am 1. Juli für den Start am 1. Oktober, muss Ihr Arbeitgeber dem Antrag bis spätestens 1. September zustimmen oder ablehnen. Wird die Frist versäumt, gilt der Antrag als genehmigt.

Wichtig: Den Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung können Arbeitnehmer immer geltend machen, ohne dass sie dafür Gründe angeben müssen.

Wann kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung ablehnen?

Gemäß §8 Absatz 4 TzBfG hat der Arbeitgeber das Recht, Anträge auf verkürzte Arbeitszeit abzulehnen. Dafür muss es triftige betriebliche Gründe geben.

Entsprechende Ablehnungsgründe sind:

  • Die Betriebssicherheit wird durch die Arbeitszeitverkürzung verringert.
  • Wichtige Betriebsabläufe sind durch die verkürzte Arbeitszeit gefährdet.
  • Die Betriebsorganisation wird beeinträchtigt.
  • Es entstehen durch den Arbeitsausfall unverhältnismäßig hohe Kosten für den Betrieb.

Was sind die Gründe für eine Reduzierung der Arbeitszeit?

Für Arbeitnehmer gibt es viele Gründe, um die eigene Arbeitszeit reduzieren zu wollen. Teilzeitregelungen werden häufig für folgende Dinge genutzt:

  • Pflege von Angehörigen
  • Betreuung von eigenen Kindern (wenn z.B. Elternzeit nicht bzw. nicht mehr möglich ist)
  • Weiterbildung durch ein Fernstudium
  • Aufnahme eines Ehrenamts

Checkliste für einen Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit

  • Arbeiten in meinem Betrieb regelmäßig mehr als 15 Beschäftigte, Azubis nicht eingerechnet?
  • Arbeite ich bereits seit mehr als sechs Monaten in diesem Betrieb?
  • Befinde ich mich noch in der Antragsfrist von drei Monaten?
  • Ist die gewünschte verringerte Wochenstundenzahl in meinen Antrag angegeben?
  • Habe ich angegeben, dass ich meine Arbeitszeit neu verteilen möchte?
  • Habe ich in den letzten zwei Jahren schon einmal einen Verringerungsantrag gestellt?

Welche besondere Teilzeitgesetze sprechen für eine reduzierte Arbeitszeit?

Neben dem allgemeinen Anspruch auf eine Arbeitszeitreduzierung gibt es auch spezielle Regelungen, die einen Anspruch auf Teilzeit begründen:

  • Elternzeit: In der Elternzeit können Mitarbeitende mindestens zwei Monate lange in Teilzeit arbeiten und dabei bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Gesetzliche Grundlage ist § 15 Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
  • Häusliche Pflege/Familienpflege: Wer Angehörige pflegt, kann sich teilweise von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. Die Pflegezeit kann bis zu sechs Monate betragen und wird in § 3 Pflegezeitgesetz geregelt. Nach § 2 Familienpflegezeitgesetz können Angestellte bis zu zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden senken.
  • Schwerbehinderung: Wer schwerbehindert ist, hat Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern diese Reduzierung aufgrund des Handicaps notwendig ist. Gesetzliche Grundlage ist § 81 Abs. 5 Sozialgesetzbuch IX.

Wichtig: Wer seine Arbeitszeit reduzieren möchte, hat die freie Wahl, nach welcher gesetzlichen Grundlage er diese begründen und beim Arbeitgeber beantragen möchte. Sofern zutreffend sind die speziellen Teilzeitregelungen günstiger für Beschäftigte als der allgemeine Anspruch auf reduzierte Arbeitszeit.

Um einen Antrag auf Elternzeit abzulehnen, muss ein Arbeitgeber sehr wichtige betriebliche Gründe vorweisen. Stellen Arbeitnehmer einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung nach dem TzBfG, reichen schon einfache betriebliche Gründe für eine Ablehnung aus. Die Elternzeit hat noch einen weiteren Vorteil. Denn während dieser Zeit sind Beschäftigte unkündbar.

Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeitverkürzung bestimmen?

Eine Verkürzung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Dort muss z.B. aufgeführt sein, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig ändern und kürzen darf.

Allerdings müssen diese Regelungen sehr eindeutig beschrieben und nicht unverhältnismäßig sein. So wäre es auch trotz Vertrag unzulässig, dass der Arbeitgeber ohne Angaben von Gründen die Arbeitszeit z.B. um mehr als 50 Prozent reduziert. Diese Regelungen ist wichtig, um auch für Arbeitnehmer ein sicheres Einkommen zu garantieren. Eine Arbeitszeitverkürzung bedeutet nämlich nicht nur weniger Arbeitszeit, sondern auch einen geringeren Verdienst.

Was ist die Brückenteilzeit?

Seit 2019 können Arbeitnehmer die sogenannte „Brückenteilzeit“ beantragen. Dabei handelt es sich um eine zeitlich befristete Teilzeit. Grundlage liefert hierfür auch das TzBfG.

Voraussetzungen für die Brückenteilzeit:

  • Arbeitnehmer sind mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt.
  • Die Befristung darf nicht länger als fünf Jahre dauern, muss aber für mindestens ein Jahr beantragt werden. Dadurch sollten Arbeitgeber mehr Planungssicherheit erhalten.
  • Der Betrieb muss mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Es gelten dieselben Fristen für den Antrag wie bei der herkömmlichen Teilzeit.

Wichtig: In Tarifverträgen können abweichende Regelungen definiert werden.

Fazit: Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber

Der gesetzliche Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit ist wichtig, damit Beschäftigte ihren sicheren Arbeitsplatz behalten und sich z.B. gleichzeitig besser um Angehörige kümmern können. Allerdings müssen Beschäftigte immer auch berücksichtigen, dass durch die Arbeitszeitverkürzung auch die Vergütung geringer ausfällt. Diese wiederum kann sich bei längerer Teilzeit deutlich auf die späteren Rentenansprüche auswirken.