Beitragsbild zur gesetzlichen Ruhepause

Gesetzliche Pausenzeiten: Alle Regelungen auf einen Blick!

Ob Sie Arbeitgeber sind oder als Führungskraft Stunden am Schreibtisch verbringen: Es ist entscheidend, die gesetzlichen Pausenregelungen zu kennen. Schließlich drohen bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pausenzeiten schwerwiegende Konsequenzen. Doch wie viele Minuten Ruhepause sind ab welchen Arbeitszeiten gesetzlich vorgegeben? Und was gilt in Bezug auf Vergütung, Versicherung und Kontrolle? Der folgende Artikel liefert Ihnen alle Antworten rund um die gesetzliche Pausenregelung.
Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einer Pause?

Eine Pause ist im Arbeitsrecht eine Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit. Während dieser Zeit muss der Arbeitnehmer weder Arbeitsleistungen erbringen noch sich dafür bereithalten.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht Pausen als wichtigen Bestandteil des Arbeitsschutzes, um Übermüdung und damit verbundene Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Tabellarischer Überblick zu gesetzlichen Pausenzeiten

Die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Pause bemisst sich stets an der Anzahl der Stunden, die gearbeitet werden. Gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes ist erst ab sechs Stunden Arbeit eine Pause vorgeschrieben – und zwar mindestens 30 Minuten. Ab 9 Stunden Arbeitszeit müssen sich Arbeitnehmer mindestens 45 Minuten Pause einräumen.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick zu den gesetzlichen Pausenzeiten:

ArbeitszeitPausenzeiten
6 – 9 Stunden ArbeitMindestens 30 Minuten Pause
Über 9 Stunden ArbeitMindestens 45 Minuten Pause
Teilzeit (unter 6 Stunden)Keine gesetzliche Pause vorgeschrieben
Übersicht vom Verhältnis Arbeitszeit zu Pausenzeit

Wichtig: Die Pausenzeiten gelten nicht als Arbeitszeit! Demnach sind die Pausenzeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen – und werden nicht von dieser abgezogen.

Welche Pausenzeiten gelten für Jugendliche unter 18 Jahren?

Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen strengeren Pausenregelungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die folgende Tabelle zeigt auf, welche Pausenzeiten von Minderjährigen eingehalten werden müssen:

ArbeitszeitPausenzeiten
4,5 – 6 Stunden Arbeit30 Minuten Ruhepause
Über 6 Stunden Arbeit60 Minuten Ruhepause
Übersicht vom Verhältnis Arbeitszeit zu Pausenzeit für Jugendliche unter 18 Jahren

Kann die Pause aufgeteilt werden?

Ja, die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit kann aufgeteilt werden. Allerdings muss eine Pause stets 15 Minuten andauern. Demnach kann sich ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden pro Tag arbeitet, entscheiden, ob er eine halbstündige Pause nehmen möchte – oder zwei Pausen für je 15 Minuten. Ein Arbeitnehmer, der mehr als 9 Stunden arbeitet und somit 45 Minuten Pause machen muss, kann seine Pausenzeit sogar dritteln.

Wird die Pause vergütet?

Nein, Pausenzeiten werden nicht vom Arbeitgeber vergütet. Schließlich gehört die Ruhepause nicht zur Arbeitszeit und stellt somit auch keine zu vergütende Arbeitsleistung dar.

Ausnahmen können tarifvertraglich oder in individuellen Arbeitsverträgen geregelt sein.

Darf der Arbeitgeber den Aufenthaltsort der Pause bestimmen?

Nein, der Arbeitgeber hat nicht das Recht, Vorschriften zum Aufenthaltsort des Arbeitnehmers während seiner Ruhepause zu machen. Stattdessen darf der Arbeitnehmer frei bestimmen, wo und auch auf welche Art er seine Pause verbringt. Private Erledigungen in der Stadt, der Gang zum Bäcker oder der Weg in die Betriebskantine – all diese Aktivitäten sind erlaubt.

Wer kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten?

Die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten wird durch die Gewerbeaufsichtsämter oder das Amt für Arbeitsschutz kontrolliert. Diese Behörden haben das Recht, Betriebsprüfungen durchzuführen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Pausenzeiten durch seine Arbeitnehmer zu kontrollieren.

Welche Konsequenzen drohen, wenn Pausen- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden?

Verstöße gegen die Pausenregelung können zu Bußgeldern führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zudem besteht das Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen, wie Abmahnungen bis hin zur Kündigung, wenn Arbeitnehmer wiederholt die Pausenzeiten nicht einhalten.

Sind Arbeitnehmer während der Pausenzeit versichert?

Ja, Arbeitnehmer sind auch während der Pausenzeit gesetzlich unfallversichert, wenn sie sich auf dem Betriebsgelände aufhalten oder eine betrieblich organisierte Kantine nutzen.

Rein private Erledigungen, die nicht dem Zweck der Pause im arbeitsrechtlichen Sinne gelten, sind nicht versichert. Das bedeutet: der Weg zum Bäcker, um sich sein Mittagessen zu besorgen ist versichert, da es das Ziel ist die Arbeitskraft zu erhalten. Sollten Sie jedoch Ihren Wocheneinkauf in der Pause tätigen, so sind Sie nicht versichert, da es sich um eine private Erledigung handelt.

Gibt es gesetzliche Raucherpausen?

Gesetzliche Raucherpausen sind in Deutschland nicht vorgesehen. Unternehmen sind nicht verpflichtet, spezielle Pausen für das Rauchen einzuräumen. Raucherpausen müssen daher in der regulären Ruhepause oder in persönlicher Freizeit erfolgen. Es steht dem Arbeitgeber frei, Raucherpause in der Arbeitszeit zu gestatten, diese sind jedoch in der Regel nicht als Arbeitszeit anerkannt. Raucherpausen außerhalb der gewöhnlichen Pausenzeiten können vom Arbeitgeber als Arbeitszeitverletzung gesehen werden, wenn sie nicht vorher abgesprochen sind.

Was gilt als Ruhezeit?

Ruhezeit im arbeitsrechtlichen Sinne ist der Zeitraum, der zwischen zwei Arbeitszeiten liegt und währenddessen ein Arbeitnehmer nicht arbeiten darf. Die Ruhezeit kann demnach als Freizeit des Arbeitnehmers betrachtet werden.

Wie viele Stunden müssen nach Arbeitsende und vor Arbeitsbeginn liegen?

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz beträgt die gesetzliche Ruhezeit mindestens 11 zusammenhängende Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. Demnach müssen mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn liegen.

Darf die Ruhezeit verkürzt werden?

Die Ruhezeit darf lediglich in spezifischen Sektoren verkürzt werden, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft, bei Verkehrsbetrieben, im Rundfunk, in Krankenhäusern sowie in Gaststätten und Bewirtungseinrichtungen. In diesen Branchen und Institutionen ist es möglich, die Ruhezeit um eine Stunde zu reduzieren (§ 5 ArbZG). Voraussetzung dafür ist jedoch die zeitnahe Nachholung dieser Stunde innerhalb eines Monats.

FAQ zu den gesetzlichen Pausenregelungen

Sie haben noch Fragen? In dem folgenden FAQ finden Sie weitere Antworten zu relevanten Fragen rund um die gesetzliche Pausenregelung.

Wer exakt 6 Stunden (oder weniger arbeitet) ist nicht zu einer Pause verpflichtet. Denn erst ab 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.
Bei einem Arbeitstag von 8 Stunden ist zusätzlich eine Pause von 30 Minuten zu nehmen. Diese kann jedoch in zwei Blöcke aufgeteilt werden.
Eine Pause muss stets 15 Minuten betragen. Eine Pause darf nicht kürzer sein.
In gewissem Rahmen können Pausen- und Ruhezeiten im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen individuell angepasst werden. Sie müssen jedoch immer die Mindeststandards des Arbeitszeitgesetzes erfüllen.
Der Hauptunterschied zwischen Pausen- und Ruhezeiten liegt in ihrer Funktion und Dauer. Ruhepausen sind kürzere Unterbrechungen während der Arbeitszeit, die der Erholung dienen und i.d.R. weniger als eine Stunde lang dauern. Ruhezeiten sind längere Perioden, die dazu dienen, dem Arbeitnehmer nach dem Arbeitstag eine ausreichende Erholung zu gewährleisten. Die Ruhepause und die Pause sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen eingehalten werden, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers zu schützen.