Kapovaz: Arbeit auf Abruf – Abrechnung nach dem Durchschnittsprinzip
Das Arbeitsvolumen in einem Versandhaus unterliegt sehr starken Auftragsschwankungen. Daher beschäftigt das Unternehmen 20 Teilzeitkräfte mit festem Stundenvertrag und gleichbleibender Monatsvergütung.
Auf Abruf erscheinen die Mitarbeiter monatlich zwischen 60 und 80 Stunden zur Arbeit – je nach Arbeitsanfall. Die Arbeitszeitlage wird vorher nicht festgelegt.
Die monatliche Vergütung erfolgt nach dem Durchschnittsprinzip. Für die geleistete Arbeitszeit werden Zeitkonten geführt. Wann die Mitarbeiter zur Arbeit erscheinen sollen, erfahren sie 4 Tage vorher bis jeweils 14 Uhr.
Was bedeutet „Kapovaz“?
Die Abkürzung „Kapovaz“ steht für „Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“. Hier wird dem Arbeitnehmer ein Höchstmaß an Flexibilität zugemutet. Vertraglich muss eine bestimmte Mindestzahl an Arbeitsstunden täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich festgelegt werden. Sie können nur innerhalb des im voraus vereinbarten Arbeitszeitrahmens Arbeitsstunden abrufen.
Kapovaz ist auf Kurzfristigkeit angelegt: Rechtlich müssen Sie den Abrufzeitraum festlegen. Denn Sie können laut §4 des Beschäftigungsförderungsgesetzes den Arbeitnehmer nicht von heute auf morgen zur Arbeitsleistung verpflichten.
Zwischen Abruf und Arbeitsantritt sollten mindestens 4 Tage liegen. In der Praxis halten sich jedoch viele Betriebe nicht an diese Regelung. Nicht abgerufene Arbeitszeit am Ende des Abrechnungszeitraums verfällt.
Tipp: Vereinbaren Sie im Arbeitsvertrag schriftlich den Übertrag von nicht abgerufener Arbeitszeit auf den nächsten Abrechnungszeitraum.
Welche Vorteile bietet „Kapovaz“?
Unter dem Strich ist Kapovaz eine Alternative zur reinen Aushilfstätigkeit oder zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Vorteile von Kapovaz liegen dabei hauptsächlich auf der Seite des Arbeitgebers:
Kapovaz erlaubt einen sehr flexiblen Arbeitseinsatz, mit dem sich kurzfristig auftretende Beschäftigungsspitzen abfangen lassen. Anders als bei der Arbeit mit Aushilfen brauchen Sie bei Kapovaz nicht ständig neue Mitarbeiter einzuarbeiten.
Für den Arbeitnehmer liegt der Vorteil in der Alternative: Und die würde Aushilfstätigkeit lauten. Statt dessen hat er einen festen Dauerarbeitsvertrag.
Ein weiterer Vorteil ist ganz praktischer Natur: Kapovaz- Mitarbeiter sind ganz normale Arbeitnehmer. Das vereinfacht die Lohnabrechnung.