So vereinbaren Sie eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Die Frage: Eine Mitarbeiterin will eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ausüben. Haben Sie hierfür ein Vertragsmuster?
Wie Sie eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit vereinbaren
Die Antwort: Will Ihr Mitarbeiter eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ausüben, sollten Sie dies schriftlich vereinbaren – etwa als Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag. Hierbei ist zu beachten, dass der Elternzeitnehmer – Mann oder Frau – höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten darf, § 15 Absatz 4 Satz 1 BEEG.
Mustervertrag für eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Orientieren können sie sich hierbei an dieser Muster-Formulierung:
Zwischen der Firma Mustermann GmbH, Musterweg 1, 12345 Musterstadt (im Folgenden: Firma) und
Maria Beispiel, An der Straße 1, 12345 Beispielstadt (im Folgenden: Mitarbeiterin)
wird folgende, für die Dauer der Elternzeit der Mitarbeiterin geltende Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag vom … getroffen:
§ 1 Elternzeit
- Die Mitarbeiterin hat wegen der Geburt des in ihrem Haushalt lebenden Kindes, das sie selbst betreut und erzieht, gegenüber dem Arbeitgeber unter Beachtung der Fristen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) die Gewährung von Elternzeit beantragt.
- Die Firma hat dem Antrag auf Gewährung von Elternzeit zugestimmt.
§ 2 Beginn/Befristung
Die Elternzeit beginnt am ….. und wird für die Dauer von … Monaten vereinbart. Sie endet damit am …
§ 3 Teilzeit während der Elternzeit
- Die Parteien haben vereinbart, dass die wöchentliche Arbeitszeit während der Dauer der Elternzeit … Stunden beträgt.
- Die tägliche Arbeitszeit beginnt um …. Uhr und endet um …. Uhr. Als Arbeitstage werden folgende Werktage vereinbart: …
§ 4 Vergütung/Sonderleistung/<wbr />Urlaub
- Die Vergütung der Mitarbeiterin reduziert sich während der Dauer der Elternzeit im Umfang zum bisherigen Entgelt entsprechend der weniger geleisteten Arbeitsstunden auf monatlich … € brutto.
- Die Auszahlung erfolgt wie bisher am … eines jeden Kalendermonats. Gleiches gilt für die der Mitarbeiterin bisher gewährten Sonderleistungen sowie ihren Urlaubsentgeltanspruch.
§ 5 Sonstiges
- Das zwischen den Parteien mittels Arbeitsvertrag vom …. begründete Arbeitsverhältnis ruht für die Dauer der Elternzeit. Sind im Arbeitsvertrag Regelungen enthalten, die auf Grund dieser Zusatzvereinbarung unberührt bleiben, gelten diese Bestimmungen unverändert fort.
- Der ursprüngliche Arbeitsvertrag gilt nach Ablauf der Elternzeit wieder vollumfänglich und unverändert fort.
- Sofern der Arbeitgeber zustimmt, kann die vereinbarte Elternzeit vorzeitig beendet oder im Rahmen der Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes auch verlängert werden.
- Während der Gesamtdauer der Elternzeit kann die Verringerung der Arbeitszeit höchstens 2-mal beansprucht werden.
Musterstadt, den …
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Unterschrift Firma
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Unterschrift Mitarbeiter