Lohnsteuer sparen durch PKW-Vermietung

Der Bundesfinanzhof hat sich mit einer ungewöhnlichen Gestaltungsvariante im Zusammenhang mit einem Pkw befasst.

(Urteil vom 11. 10. 2007, Az. V R 77/05, veröffentlicht am 6. 2. 2008) Die Richter entschieden, dass ein Arbeitnehmer seinen Pkw an seinen Arbeitgeber vermieten darf, ohne dass es sich dabei um einen Gestaltungsmissbrauch handelt. Im Rahmen der Pkw- Vermietung wird aus dem Arbeitnehmer ein Unternehmer, mit all seinen Rechten und Pflichten. Weiterhin entschieden die Richter, dass dem Vermieter der volle Vorsteuerabzug zusteht, sofern die Umsatzsteuer in der Rechnung über den Pkw offen ausgewiesen worden ist. Hieraus lässt sich jetzt eine optimale Gestaltungsvariante ableiten, die Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer viele Vorteile bietet.

Die Entscheidung des BFH betrifft die umsatzsteuerlichen Aspekte der Vermietung

Zwar haben sich die Richter nicht zur lohnsteuerlichen Problematik generell geäußert, dennoch übertrage ich die umsatzsteuerliche Urteilsbegründung auf die lohnsteuerliche Behandlung. Verdiente Mitarbeiter besonders fördern In den Führungsetagen geht ohne Dienstwagen eigentlich nichts mehr. Die Führungskräfte erwarten von ihren Arbeitgebern, dass sie ihnen einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Aber auch in der 2. und 3. Hierarchieebene würde sich jeder Ihrer Mitarbeiter über einen Dienstwagen freuen. Das wäre jedoch wirtschaftlich kaum zu vertreten. Möchten Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung besonders zum Ausdruck bringen, ohne ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen, machen Sie es so wie das Unternehmen im Urteilfall.

  1. Mieten Sie den Pkw Ihres Mitarbeiters an.
  2. Schließen Sie einen schriftlichen Mietvertrag ab.
  3. Nach Auffassung des BFH ist es zwingend erforderlich, dass alle anderen Mitarbeiter den Pkw für betriebliche Fahrten nutzen dürfen. Diese Vereinbarung gehört auf jeden Fall mit in Ihren Vertrag.
  4. Ihre Zahlungen an Ihren Mitarbeiter sind kein laufendes Gehalt, sondern bei ihm als Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit zu erfassen.
  5. Stellt Ihnen Ihr Mitarbeiter Umsatzsteuer in Rechnung, dürfen Sie sie als Vorsteuer geltend machen.

Vorteile für Ihren Mitarbeiter Ihr Mitarbeiter ist im Rahmen der Pkw-Vermietung unternehmerisch tätig. Sofern er insgesamt einen Gewinn (Betriebseinnahmen übersteigen die Betriebsausgaben) erzielt, kann er seine Pkw-Kosten mit dem Fiskus teilen.

Umsatzsteuererstattung Besonders vorteilhaft wird die Pkw-Vermietung, wenn Ihr Mitarbeiter ein Fahrzeug mit Umsatzsteuerausweis erwirbt. In diesen Fällen erstattet der Fiskus die gezahlte Umsatzsteuer. Sie selbst können die Ihnen berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, so dass sich für Sie ein Nullsummenspiel ergibt.

Beispiel: Anstelle einer Gehaltserhöhung von 500 € im Monat entschließen Sie sich, den Pkw Ihres Mitarbeiters anzumieten. Vorteil für Sie: Sie können sich die teuere Anschaffung eines Firmenwagen sparen, den Ihre Mitarbeiter für Auswärtstätigkeiten nutzen würden. Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.

Vorteil für Ihren Mitarbeiter: Er kann seinen Pkw als Quasi- Firmenwagen nutzen

Ihr Mitarbeiter (Steuerklasse I, keine Kinder) hat im Januar 2008 einen VW Golf für insgesamt 21.000 € zzgl. 3.990 € Umsatzsteuer angeschafft. Sie mieten den Pkw für monatlich 500 € an. Die normale Gehaltserhöhung von 500 € kostet Sie jeden Monat weitere 66 € an Beiträgen zur Sozialversicherung. Mit der Gestaltungsvariante sparen Sie diese zusätzliche Ausgabe.

Ihr Mitarbeiter kann seine gesamten Kosten, die mit der Pkw-Nutzung in Zusammenhang stehen, als Betriebsausgaben erfassen. Im Gegenzug erfasst er für die private Nutzung seines Pkw 1 % des Listenneupreises. Führt er ein Fahrtenbuch, könnte er den Anteil für die Privatnutzung möglicherweise weiter reduzieren. Ohne die Gestaltungsvariante wären die Pkw-Kosten reines Privatvergnügen.