Infografik zum Thema Gewerbesteuer einfach erklärt

Gewerbesteuer: Berechnung, Freibetrag & Hebesatz

Gewerbliche Unternehmen sind ab einem bestimmten Erlös gewerbesteuerpflichtig. Doch was ist die Gewerbesteuer überhaupt? Wann muss welches Unternehmen die Gewerbesteuer bezahlen? Und wie wird die Gewerbesteuer berechnet? Von der Gewerbesteuerpflicht über die Befreiung von der Gewerbesteuer bis hin zur Berechnung und Bezahlung: Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Gewerbesteuer in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer zählt zu den sogenannten „Gemeindesteuern“, weil die Steuerzahlungen vor allem der Gemeinde zugutekommen, in welcher die Steuer gezahlt wird. 

Gesetzliche Grundlage für die Gewerbesteuer (GewSt) ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Je nach Betrachtungsweise wird die GewSt auch Realsteuer, Sachsteuer oder Objektsteuer genannt, weil sich die Steuerzahlung am jeweiligen Objekt orientiert. Das Objekt steht hier für das Gewerbe bzw. das Unternehmen.

Das Wichtigste zur Gewerbesteuer in Kürze

  • Gewerbesteuer müssen alle gewerblichen Unternehmen und Einzelunternehmen ab einem Einkommen von 24.500 Euro bezahlen. Hier ist auch eine Gewerbesteuererklärung sinnvoll.
  • Die Gewerbesteuer wird im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.
  • Für Freiberufler gibt es eine Befreiung von der Gewerbesteuer.
  • Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Ertrag bzw. dem Gewinn aus dem Gewerbe und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.
  • Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, hängt auch davon ab, in welcher Gemeindeder Firmensitz liegt.

Wer ist gewerbesteuerpflichtig?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, jede Kapitalgesellschaft und jedes Einzelunternehmen, das ein Gewerbe angemeldet hat, gewerbesteuerpflichtig. Denn liegen die Voraussetzungen für ein Gewerbe vor, muss ein Unternehmen ein Gewerbe anmelden, wodurch es als Gewerbebetrieb auch die Gewerbesteuer zahlen muss.

Wann liegt ein Gewerbe vor?

Ein Unternehmen wird als Gewerbebetrieb eingestuft, wenn dieses eine langfristige und unabhängige Tätigkeit ausübt, die den Zweck verfolgt, dauerhaft Gewinn zu erzielen.

Wer muss keine Gewerbesteuer bezahlen?

Trotz der Stellung als Gewerbebetrieb muss nicht jeder Gewerbetreibender Gewerbesteuer bezahlen. Denn die Gewerbesteuer ist erst ab einem Jahresgewinn von mehr als 24.500 Euro zu entrichten. Bei dieser Grenze handelt es sich um einen Freibetrag, der jedoch ausschließlich für Personengesellschaften und Einzelunternehmen, nicht jedoch für Kapitalgesellschaften gilt. 

Des Weiteren sind ebenfalls Freiberuflerinnen und Freiberufler von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Dazu gehören Freiberufler wie zum Beispiel:

  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Architekten
  • Publizisten
  • Übersetzer
  • Landwirte
  • Forstwirte

Grundlage für die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht liefert § 18 des Einkommen­steuergesetz (EStG).

Wer gilt als Freiberufler?

Vielfach ist nicht ganz klar, ob ein Selbstständiger als Freiberufler gilt oder nicht und damit von der Gewerbesteuer befreit ist oder nicht. Im § 18, Abs. 1 des Einkommensteuergesetz ist festgehalten, wer zu den Freiberuflern zählt und damit nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Danach werden Freiberuflern in drei Gruppen unterteilt:

  1. Katalogberufe,
  2. katalogähnliche Berufe und
  3. Tätigkeitsberufe.

Zu den Katalogberufen gehören zum Beispiel folgende Berufsgruppen:

Heilberufe Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe Naturwissenschaftliche und technische Berufe Kulturberufe
Ärzte Rechtsanwälte Vermessungsingenieure Journalisten
Zahnärzte Patentanwälte Handelchemiker Bildberichterstatter
Heilpraktiker Notare Architekten Dolmetscher
Krankengymnasten Wirtschaftsprüfer Lotsen Wissenschaftler
Heilmasseure Steuerberater Künstler
Hebammen Steuerbevollmächtigte Schriftsteller
Lehrer
Übersetzer
Übersicht über die Katalogberufe inklusive Beispiele

Katalogähnliche Berufe hingegen sind Berufe, die von der Ausbildung mehr oder weniger den Katalogberufen entsprechen, aber eine weitergehende Ausbildung erfordern. Welche Berufe genau dazu gehören, ist nicht festgelegt. Es wird im Einzelfall geprüft und oft durch Finanzgerichte entschieden. Unter anderem sind katalogähnliche Berufe:

  • Ergotherapeut
  • Dirigent
  • Fotodesigner
  • Masseur
  • Reitlehrer
  • Schauspieler
  • Werbetexter
  • Modedesigner

Tätigkeitsberufe wiederum sind zum Beispiel:

  • Wissenschaftliche Tätigkeit: Forschung, Lehrtätigkeit oder das Erstellen von Gutachten
  • Künstlerische Tätigkeit: Bildende Künstler, Showstars, Entertainer oder Regisseure
  • Schriftstellerische Tätigkeit: Online-Journalisten, Publizisten, Autoren oder Lektoren
  • Erzieherische Tätigkeit: Betreiber eines Kinderheims
  • Unterrichtende Tätigkeit: Reitlehrer oder Kommunikationstrainer

All diese aufgezeigten Berufe werden als Freiberufler gewertet und unterliegen somit nicht der Gewerbesteuerpflicht.

Wie hoch fällt die Gewerbesteuer für Unternehmen aus?

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab; dem Jahresgewinn des Gewerbebetriebes, den Standort des Gewerbes und dem damit verbundenen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde und der Rechtsform. Im Durchschnitt zahlen Unternehmen in Deutschland jedoch rund 15 Prozent Gewerbesteuer auf ihren Ertrag bzw. den Gewinn.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet? 

Das Gewerbesteuergesetz (GewSt) gibt in Paragraf 8 vor, wie die Gewerbesteuer berechnet wird. Maßgeblich für die Berechnung sind der Gewinn bzw. der Ertrag des Gewerbetriebs. 

Von diesem Jahresgewinn wird anschließend der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen, insofern es sich bei dem Gewerbebetrieb um eine Personengesellschaft oder Einzelunternehmen handelt. Bei einer Kapitalgesellschaft hingegen kann kein Freibetrag abgezogen werden.

Im Folgenden wird der Gewerbeertrag plus Hinzurechnungen minus Kürzungen mit der standardisierten Steuermesszahl (3,5 Prozent) multipliziert. Das Ergebnis stellt der Gewerbesteuermessbetrag dar. Dieser muss zuletzt noch mit dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde verrechnet werden. Dieses Ergebnis stellt die zu zahlende Gewerbesteuer des Gewerbetreibenden in dieser Gemeinde dar.  

Was ist der Gewerbesteuerhebesatz?

Der Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ist der zweite wichtige Faktor, der die Höhe der Gewerbesteuer bestimmt. Gemeinden können den Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland frei festlegen. Der Hebesatz muss mindestens 200 Prozent betragen. Üblicherweise ist der Gewerbesteuerhebesatz in urbanen Regionen höher als auf dem Land. In Städten kann er bei fast 500 Prozent liegen, in ländlichen Gemeinden liegt der Hebesatz oftmals nur bei 200 Prozent. 

Achtung: Die Berechnung der Gewerbesteuer übernimmt das Finanzamt. Aus diesem Grund muss keine eigene Gewerbesteueranmeldung erfolgen. Das Finanzamt berechnet die Steuer automatisch auf der Basis des Jahresabschlusses. Allerdings ist eine Gewerbesteuererklärung sinnvoll, um möglicherweise zu viel gezahlte Gewerbesteuer zurückzuerhalten.

Wie lautet die Formel für die Berechnung der Gewerbesteuer?

Mit dieser Formel kann die Gewerbesteuer bestimmt werden:

  • Gewinn aus Gewerbetrieb gemäß Einkommensteuergesetz
  • + Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Berechnungsjahr 
  • + Hinzurechnungen 
  • – Kürzungen 
  • = Gewerbeertrag (Jahresgewinn)
  • – Freibetrag von 24.500 EUR  (ausschließlich bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen anzuwenden)
  • = gekürzter Gewerbeertrag
  • x Steuermesszahl in Höhe von 3,5 Prozent 
  • = Steuermessbetrag
  • x Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde
  • = festzusetzende Gewerbesteuer

Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer bei einem Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen aus München hat im Jahr 2022 einen Ertrag (plus Hinzurechnungen) von 100.000 Euro erwirtschaftet. Für Leasingraten sind 10.000 Euro angefallen. In München beträgt der Gewerbesteuerhebesatz aktuell 490 Prozent. Die Berechnung sieht wie folgt aus:

  • Gewinn + Hinzurechnungenvon 100.000 Euro – Leasingraten von 10.000 Euro = Gewerbeertrag von 90.000 Euro
  • Gewerbeertrag von 90.000 – Freibetrag von 24.500 Euro = 65.000 Euro gekürzter Gewerbeertrag
  • 65.000 Jahresgewinn x Steuermesszahl von 3,5 Prozent = 2.292,5 Euro Steuermessbetrag
  • Steuermessbetrag von 2.292,5 Euro x Hebesatz von 490 Prozent = 11.233,25 Euro Gewerbesteuer

Das Unternehmen müsste in diesem Fall für das Jahr 2022 Gewerbesteuer in Höhe von 11.200 Euro bezahlen, da die Beträge auf 100 Euro abgerundet werden.

Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer bei einer Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft aus Köln hat im Jahr 2022 einen Ertrag plus Hinzurechnungen von 125.000 Euro erwirtschaftet. In Köln beläuft sich der Steuerhebesatz im Jahr 2023 auf 475 Prozent. 

  • Gewerbeertrag von 125.000 x Steuermesszahl von 3,5 Prozent = 4.375 Euro Gewerbesteuermessbetrag
  • Steuermessbetrag von 4.375 Euro x Hebesatz von 475 Prozent (x 4,75) = 20.781,25 Euro Gewerbesteuer

Wie erfolgt die Bezahlung der Gewerbesteuer?

Die Bezahlung der Gewerbesteuer erfolgt in der Regel durch Vorauszahlungen, die durch den vom Finanzamt ausgegebenen Gewerbesteuermessbescheid bestimmt werden. Dieser Gewerbesteuermessbescheid hingegen beruht auf der vom Gewerbebetrieb eingereichten Gewerbesteuerklärung.

Was ist der Gewerbesteuermessbescheid?

Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein offizielles Dokument, das von den deutschen Finanzbehörden ausgestellt wird und die Höhe der Gewerbesteuer-Vorauszahlung für ein Unternehmen oder einen Gewerbetreibenden festlegt.

Der Gewerbesteuermessbescheid wird seit einigen Jahren vom Finanzamt übermittelt. In Anbetracht der zunehmenden Digitalisierung wird der digitale Gewerbesteuermessbescheid jedoch weiter verfolgt – und zwar durch die Zustellung durch das ELSTER-Portal.

Wann sind die Fälligkeitstermine der Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird immer im Voraus an das Finanzamt gezahlt. Die Zahlungen erfolgen pro Quartal.

Die Fälligkeitstermine sind:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Wer muss eine Gewerbesteuerklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet. Die Gewerbesteuerklärung ist – ohne die Hinzunahme eines Steuerberaters – bis spätestens zum 31.07. eines jedes Jahres einzureichen. Sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden, verlängert sich die Abgabefrist der Gewerbesteuererklärung – und zwar auf den 28.02. des Folgejahres.

An wen geht die Gewerbesteuer?

Als Gemeindesteuer kommen die Einnahmen durch die Gewerbesteuer den jeweiligen Gemeinden zugute. Das bedeutet, dass die Gewerbesteuer zahlenden Betriebe u.a. die Infrastruktur, also Straßen oder öffentliche Gebäude über die Steuern mitfinanzieren.