Rechte an Ihren Ideen sichern: Treffen Sie eine klare, schriftliche Vereinbarung
Ein potenzieller Kunde besteht auf einer Vorleistung, damit er Sie vor der Auftragsvergabe kennenlernen kann? Dann ist es nicht einzusehen, dass allein Sie das Risiko auf sich nehmen, unfair behandelt zu werden. Die sicherste Möglichkeit, andere vom Diebstahl Ihrer Ideen bzw. von anderen Vorleistungen abzuhalten, ist ein Vertrag. Vereinbaren Sie mit dem potenziellen Auftraggeber, dass er Ihre Vorleistung bezahlen muss, wenn er sie nutzt.
Das heißt: Sie schließen eine Art Vorvertrag zu dem eigentlichen Auftrag. Ihr Geschäftspartner soll Ihnen eine Verpflichtung unterzeichnen, Ihre Ideen etc. nicht ohne Ihre Erlaubnis zu verwenden.
Für den Fall, dass er gegen dieses Abkommen verstößt, vereinbaren Sie eine Vertragsstrafe. So sichern Sie sich einen einklagbaren Anspruch, falls Sie den Auftrag nicht erhalten und es tatsächlich zum Ideenklau kommen sollte.
Beachten Sie: Ihr einseitiger Copyright-Vermerk unter Ihrer Idee oder einem ersten Entwurf reicht hingegen nicht aus, um sich Rechte daran zu sichern. Sie brauchen die ausdrückliche – aus Beweisgründen zudem schriftliche – Vereinbarung mit dem Auftraggeber, dass er sie im Verwendungsfall bezahlt. Scheuen Sie sich nicht, diese Unterschrift zu verlangen. Sie wirken dadurch nicht unangebracht misstrauisch, sondern professionell.