Können Lieferanten Maut-Pauschalen trotz frei-Haus-Vereinbarung weiterberechnen?

Eine aktuelle Leserfrage zu der Weiterberechnung von Maut-Gebühren

Leserfrage von Susanne M. aus Röttingen:

„Ein Lieferant will ab sofort eine Mautpauschale von 16,50 € pro Anlieferung berechnen, obwohl wir „frei Haus“ vereinbart haben. Er behauptet, dass die Maut als fiskalische Kosten nichts mit der Transportkostenregelung zu tun hat. Stimmt das?“



Lesen Sie hier die Antwort:

Die Rechtslage ist hier etwas schwierig einzuschätzen, weil die Vereinbarung „frei Haus“ nur ein Handelsbrauch ist. Die Klausel ist also im Gesetz nicht genau definiert. Kraft Handelsbrauch übernimmt der Lieferant die Kosten der Fracht und Versicherung. Es spricht allerdings viel dafür, die Mautkosten zu den Frachtkosten zu zählen – und nicht als zusätzlich anfallende Kosten. Auch die Mauthöheverordnung vom 24.6.2003 (BGBI I 2003, 1001) erwähnt mit keiner Silbe, dass die Mautkosten weiterberechnet werden können oder sollen. Die Rechtslage sieht für den Einkauf besser aus als für die Lieferanten, aber ganz eindeutig ist sie leider nicht.