Gefahrgut per DHL: Was Sie in Bezug auf den ADR beachten müssen

Der Paketdienstleister DHL übernimmt in bestimmten Fällen den Gefahrguttransport für Sie. Lesen Sie hier die Bedingungen in Bezug auf die Rechtsvorgaben des ADR, des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Wer sich bei der Deutschen Post bzw. deren Paketdienstleister DHL nach den Bedingungen zum Transport von Gefahrgut erkundigt, erhält zunächst eine Absage: DHL Paket Deutschland befördert grundsätzlich keine „Produkte, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen“.

Dass dies nicht die ganze Wahrheit sein kann, weiß jeder, der schon mal eine Tube Klebstoff, eine Spraydose oder einen Feuerlöscher online bestellt hat. Es gibt von dem Beförderungsverbot nämlich viele Ausnahmefälle.

Die entscheidenden Details dazu nennt DHL in seinen „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“. Teil 2 dieses Regelwerks wurde zum 1. Juli 2015 neu veröffentlicht.

Positiv zu sehen ist, dass die neue Fassung besser lesbar ist. Die verbotenen und die zur Beförderung zulässigen Gefahrgüter werden nun übersichtlicher dargestellt. Ob die Sortierung nach den aus dem ADR bekannten Klassifizierungscodes die optimale Lösung ist, sei dahingestellt, doch wer öfter mit Gefahrgut zu tun hat, wird sich zurechtfinden.

Die Änderungen der aktuellen DHL-Vorschriften betreffen sowohl Verschärfungen wie Erleichterungen. Für viele Betriebe besonders relevant ist:

  • Packstücke mit festem Kohlendioxid (Trockeneis als Kühlmittel) dürfen nun versandt werden, ebenso bestimmte Kondensatoren.
  • UN 1044: Versandstücke mit Feuerlöschern, die gemäß Sondervorschrift 594, aber nicht in „begrenzten Mengen“ gemäß 3.4 ADR befördert werden, müssen mit „ FEUERLÖSCHER“ gekennzeichnet werden. Die Buchstaben müssen dabei eine Höhe von mindestens 12 mm aufweisen.
  • Für umweltgefährdende Stoffe gilt eine Höchstmenge von 1 l bzw. 1 kg pro Innenverpackung und 4 l bzw. 4 kg insgesamt. Eine Komplettfreistellung gemäß der Sondervorschrift 375 ist nicht zulässig.

Wichtiger Hinweis: Diese Regelungen der DHL gelten nur für den Transport innerhalb Deutschlands. Für internationale Sendungen von Gefahrgut kann es kompliziert und teuer werden. Denn dabei müssen Sie die sogenannten „Dangerous Goods Regulations“ ( DGR), auch IATA-Gefahrgutvorschriften genannt, einhalten. Diese sind im Detail für den Lufttransport meist deutlich strenger.