Kleine Symbole geben Auskunft über die richtige Handhabung von Versandstücken
Solchen Ärger können Sie vermeiden, indem Sie Ihren Auslieferungsfahrern die Bedeutung der internationalen Markierungen für Versandstücke erläutern. Sie werden sehen, mit dieser Maßnahme können Sie die Zufriedenheit Ihrer Auftraggeber deutlich erhöhen. Und zufriedene Auftraggeber bedeuten für Sie Folgeaufträge und somit einen höheren Umsatz, was für Sie mehr Gewinn bedeutet.
Wie Ihnen Handhabungsmarkierungen helfen
Sogenannte „Handhabungsmarkierungen“ auf den Versandstücken zeigen auf, wie mit diesen umgegangen werden soll. Diese Symbole nach der Norm ISO 780 „Verpackung – Bildzeichen für die Handhabung von Gütern“ sind international einheitlich festgelegt und müssen allen Mitarbeitern Ihres Unternehmens gut bekannt sein. Nur so können Sie unnötige Kosten vermeiden.
Praxistipp: Händigen Sie Ihren Mitarbeitern die Übersicht mit den Symbolen und Erläuterungen aus. Bei Unsicherheiten können sich Ihre Fahrer durch einen kurzen Blick in die Tabelle Klarheit verschaffen und die Güter entsprechend den Handhabungsweisen sicher verstauen.
Gefahrgüter werden anders gekennzeichnet
Bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zu beachten. Dementsprechend sind Versandstücke stets mit der UN-Nummer und Gefahrzettel(n) der darin enthaltenen Gefahrgüter zu kennzeichnen.
Werden Umverpackungen für die Beförderung verwendet, sind diese, wie in der Abbildung unten dargestellt, mit dem Ausdruck „Umverpackung“ sowie den Gefahrzetteln und UN-Nummern der darin enthaltenen Versandstücke zu kennzeichnen.
Piktogramme kennzeichnen die erlaubte Stapellast
Durch Stapeln von Versandstücken können Sie Ihren Lagerplatz optimal ausnutzen. Großverpackungen und IBC, die für die Gefahrgutbeförderung zugelassen sind, tragen ein Piktogramm, an dem Sie sofort erkennen, ob und unter welchen Bedingungen Stapeln erlaubt ist.
Die 4 gängigsten Verpackungseinheiten
Umverpackung: Hierbei handelt es sich um eine Umschließung, die für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird, wie z. B. eine äußere Schutzverpackung wie eine Kiste oder ein Verschlag.
Zusammengesetzte Verpackung: Eine Kombination von Verpackungen, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in eine Außenverpackung eingesetzt sein müssen.
IBC (Intermediate Bulk Container) sind starre oder flexible Großpackmittel. Sie haben einen Fassungsraum von 1,5 m3 und 3,0 m3.
Eine Großverpackung ist eine aus einer Außenverpackung bestehende Verpackung, die Gegenstände oder Innenverpackungen enthält. Sie ist für eine mechanische Handhabung ausgelegt und hat eine Nettomasse von mehr als 400 kg oder einen Fassungsraum von mehr als 450 l. Das Höchstvolumen beträgt maximal 3,0 m3.
Achtung beim Stapeln! Die über dem Piktogramm (Tabelle unter Nr. 2 und 3) angegebene Masse darf nicht größer sein als die bei der Bauartprüfung aufgebrachte Last dividiert durch 1,8. Der Grund: Bei der Stapeldruckprüfung wird der IBC belastet. Der Test gilt als bestanden, wenn der IBC der 1,8-fachen höchstzulässigen Belastung standhält.
Ungenügende Handhabungsmarkierungen können zum Haftungsausschluss führen
Es ist Aufgabe des Versenders, seine Waren so zu verpacken, dass sie den Umschlag und Transport sicher überstehen. Hierzu gehört auch die die Anbringungen der entsprechenden Symbole zum Handling. Sind die Verpackung und die Handlingskennzeichnung unzureichend oder der Ware nicht angemessen, haften Sie bei Schäden, die aufgrund dessen eintreten, nicht.
Praxistipp: Bei Schäden die aufgrund einer mangelnden Verpackung eintreten, ist eine Beweissicherung Ihrerseits unbedingt erforderlich. Machen Sie unbedingt Fotos, auf denen die mangelnde Verpackung gut sichtbar ist.