Mit der richtigen Verpackung die Ladungssicherung unterstützen

Die Sicherung der Ladung beginnt bei der richtigen Verpackung. Für Sie als Absender bedeutet das, dass Sie bereits beim Verpacken der Ware zu einer sicheren Beförderung beitragen müssen!
Inhaltsverzeichnis

Die Verpflichtung zur korrekten Verpackung einer Ware wird Ihnen sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. § 411 HGB Verpackung, Kennzeichnung sagt klar:

Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen.

Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen.  Sie müssen Ihre Ware also so verpacken, dass sie sich in einem beförderungsfähigen Zustand befindet. Stückgüter (Kartons, Kanister, Behälter) sind beispielsweise häufig auf Paletten gestellt und nicht gesichert.

Viele glauben jedoch, dass schon eine ausreichende Ladungssicherung vorliegt, wenn etwas umwickelt oder gebändert wurde. Doch das ist weit gefehlt, denn das ist nur eine sogenannte Umschlagsicherung. Sie als der Absender müssen in solchen Fällen nämlich auch Zurrpunkte und Möglichkeiten schaffen, die dem Fahrzeugführer die Ladungssicherung erlauben.

Verpackungen werden unterschieden in:

  • Außenverpackungen (Schachteln, Kisten, Säcke, Röhren, Behälter usw.)
  • Innerverpackungen (Folien, Papier, Schäume, loses Schüttgut usw.)  
  • Verschlussmittel (wie Klebebänder, Schnüre oder Umreifungsbänder)

Bildung von Ladeeinheiten

Achten Sie immer darauf, einzelne Versandstücke, die als eine Einheit z. B. auf einer Palette oder in einem Ladegefäß wie einem Lkw transportiert werden sollen, zu Ladeeinheiten zusammenzufassen.

Gewährleisten Sie durch eine ordnungsgemäße Ladeeinheiten-Sicherung, dass die Packstücke sicher im Stapel gehalten werden und mit dem Ladungsträger fachgerecht verbunden sind!

Folgende Punkte sollten Sie dabei beachten:

  • Paletten: Palettierte Ladeeinheiten müssen so stabil sein, dass sich während eines Transports durch Belastungen wie Bremsen, Kurvenfahrten oder Stöße keine Ladungsteile lösen können.
  • Umreifung: Bei der Umreifung sichern Sie die Ladeeinheit mit einem Umreifungsband aus Kunststoff oder Metall. Eine Umreifung ist vertikal, horizontal oder in beide Richtungen möglich. Der Zusammenhalt von Packstücken mit der Palette wird durch vertikale Umreifung hergestellt. Zum Schutz der Packstückkanten sollten Sie Kantenschützer verwenden.
  • Stretchen: Das Stretch-Verfahren können Sie für die Sicherung von Ladeeinheiten mit regelmäßigen Konturen und geringem bis mittlerem Gewicht anwenden. Wichtig beim Stretch-Vorgang ist, dass nicht nur die Packstücke, sondern auch die Palette mitgestretcht wird, sodass ein sicherer Zusammenhalt entsteht.
  • Schrumpfen: Die Schrumpffolie zur Sicherung bietet Vorteile bei Ladeeinheiten, die unregelmäßig geformt und sperrig sind. Außerdem kommt diese Methode für homogene Ladeeinheiten, die vollflächigen Schutz benötigen, in Betracht. Schrumpffolie gibt es in 2 verschiedenen Arten: Folie, die nur in eine Richtung schrumpft, und Folie, die in 2 Richtungen schrumpft. Zum Schrumpfen wird die Folie erhitzt und dadurch die Ladeeinheit eng umschlossen. Der Zusammenhalt der Packstücke mit der Palette wird nur dadurch erreicht, dass die Palette unterschrumpft wird.
  • Stapelung: Im Hinblick auf die Stabilität der Ladeeinheit ist eine Verbundstapelung immer der Säulenstapelung vorzuziehen. Verbundstapelung bedeutet, dass jedes Packstück auf mehr als einem Packstück der unteren Lage steht.
  • Freiräume: Freiräume auf der Ladeeinheit sollten Sie vermeiden oder ausfüllen.
  • Nutzungsgrad: Der Palettennutzungsgrad sollte möglichst bei 100 % liegen, die Grundfläche der Palette sollte also komplett ausgefüllt sein und es sollte dabei kein Rücksprung (Packstücke stehen hinter der Seitenkante der Palette zurück) beziehungsweise kein Überhang (Packstücke ragen über die Grundfläche hinaus) entstehen.

Achten Sie bei den Verpackungen auf folgende 10 Grundsätze

  1. Die Außenverpackung muss Druckkräften von innen und außen widerstehen können.
  2. Nehmen Sie weiche Polster für leichte, härtere Polster für schwere Produkte.
  3. Alle Seiten müssen geschützt und fixiert sein.
  4. Das Packgut darf innerhalb der Verpackung kein Spiel haben.
  5. Die Innenverpackung ist bei verschiedenen Produkteigenschaften auf das empfindlichste Produkt abzustimmen.
  6. Empfindliches Packgut darf nicht mit der Außenverpackung in Berührung kommen.
  7. Freiräume für den Bremsweg dürfen nicht ausgefüllt werden.
  8. Bei besonders empfindlichen Gütern muss eine Verpackungsentwicklung mit Fall test durchgeführt werden.
  9. Außenverpackung gut verschließen, über schwere Pakete umreifen.
  10. Die verpackten Waren müssen sachgemäß etikettiert sein.