Verbindliche Zolltarifauskunft

Verbindliche Zolltarifauskunft: Definition, Beantragung & Gültigkeit

Wer seine Waren nicht mit der korrekten Warennummer oder der Zolltarifnummer versieht, läuft Gefahr, empfindliche Bußgelder zu kassieren. Zudem führt eine verkehrte Eintarifierung der Waren oftmals zu Problemen bei der Abwicklung von Importgeschäften. Vermeiden können Sie dies, indem Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft – kurz vZTA – bei der Zollverwaltung beantragen. Wir erklären Ihnen unter anderem, wie Sie die vZTA beantragen können, welche Vorteile diese hat und wo der Unterschied zwischen einer verbindlichen und unverbindlichen Zolltarifauskunft liegt.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine verbindliche Zolltarifauskunft?

Unter einer verbindlichen Zolltarifauskunft, kurz vZTA, wird eine rechtsgültige Auskunft verstanden, die vorgibt, wie eine spezielle Warenart in den sogenannten gemeinsamen Zolltarif einzureihen ist.

Warum ist die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft sinnvoll?

Das Thema Zolltarife ist für viele eine absolute Geduldsprobe. Selbst Experten mit langjähriger Erfahrung stoßen hierbei immer wieder an ihre Grenzen. Grund hierfür sind die zahlreichen Definitionen und Anmerkungen innerhalb des Tarif-Dschungels.

Im Gegensatz zur korrekten Einsortierung und Kennzeichnung der Waren, ist das Verstehen der einzelnen Zolltarife jedoch ein Kinderspiel. Insbesondere Neulinge begehen bei der zolltariflichen Einreihung ihrer Waren schnell Fehler, was finanzielle Konsequenzen nach sich zieht. Wenn Sie Ihre Waren nicht korrekt eintarifiert haben, dann drohen:

  • Nachzahlungen von Zöllen,
  • Empfindliche Bußgelder,
  • Entzug von Bewilligungen für die zollrechtlichen Vereinfachungen.

Um das Risiko einer verkehrten Einreihung auf ein Minimum zu reduzieren, sollten Sie unbedingt eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen.

Was sind die Vorteile einer verbindlichen Zolltarifauskunft?

Einer der größten Vorteile einer vZTA ist, dass diese rechtsverbindlich angibt, wie eine Ware in den gemeinschaftlichen Zolltarif der EU einzureihen ist. Das erleichtert die Abfertigung Ihrer Waren beim Zoll ungemein und spart jede Menge Zeit. Liegt bei der Abfertigung nämlich keine verbindliche Zolltarifauskunft vor, müssen die zur Ware passenden Codenummern im elektronischen Zolltarif erst gesucht und gefunden werden.

Dieser Vorgang ist nicht nur zeitintensiv, sondern könnte bei falscher Einreihung Ihrerseits auch dazu führen, dass die Kosten höher ausfallen als vorher gedacht oder benötigte Dokumente eventuell fehlen. Im schlimmsten Fall erspart Ihnen die verbindliche Zolltarifauskunft sogar strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren aufgrund falscher Zollanmeldungen.

Alle Vorteile einer verbindlichen Zolltarifauskunft auf einen Blick

  • Rechtsverbindliche Auskunft
  • Schnellere Abwicklung beim Zoll
  • Einfachere Prüfung von Verboten und Beschränkungen
  • Benötigte Dokumente können rechtzeitig beantragt werden
  • Frühzeitig wissen und kalkulieren, welche Zollabgaben in welcher Höhe fällig werden.

Neben den vielen Vorteilen gibt es jedoch auch ein paar Dinge, die bei einer verbindlichen Zolltarifauskunft beachtet werden sollten. So vereinfacht zwar die vZTA die Prüfung von Verboten und Beschränkungen, gibt darüber jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft.

Bedeutet: Sie müssen weiterhin selbst überprüfen, ob für die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr Ihrer Waren Bewilligungen, Zeugnisse, Kennzeichnungen, Bestätigungen, Bescheinigungen oder Ähnliches erforderlich sind. Hierzu gehören zum Beispiel Gesundheitszeugnisse oder eine „CE“-Bescheinigung.

Wie kann die vZTA beantragt werden?

Bis Anfang Oktober 2019 gab es das amtliche Zollformular mit der Nummer 0307 für eine verbindliche Zolltarifauskunft ausschließlich in Papierform. Seit dem 01.10.2019 schreibt der Artikel 6 Zollkodex der Union jedoch vor, dass vZTA-Anträge nur noch in elektronischer Form gestellt werden dürfen.

Was gilt es bei der verbindlichen Zolltarifauskunft zu beachten?

Der Antrag für eine verbindliche Zolltarifauskunft kann immer nur für eine bestimmte Warenart gestellt werden. Des Weiteren benötigt der Zoll eine korrekte und genaue Warenbeschreibung zur Untersuchung. Ist das nicht möglich, zum Beispiel bei verderblicher oder sehr wertvoller Ware, dann müssen im elektronischen Antrag entsprechende Fotos, detaillierte Beschreibungen, Abbildungen oder Ähnliches vorgelegt werden. Letzteres können dem elektronischen Antrag als PDF oder JPEG angehangen werden. In Ausnahmefällen ist auch das Einsenden von Warenmustern notwendig.

Wo kann die verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden?

Für die Beantragung der verbindlichen Zolltarifauskunft ist ein Kundenkonto beim Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (kurz BuG) erforderlich. Nach erfolgreicher Authentifizierung im BuG ist das im Kundenkonto hinterlegte Postfach Ihr bester Freund, denn hierüber wird die gesamte Kommunikation abgewickelt und auch die verbindliche Zolltarifauskunft zugestellt. Beantragt werden muss die vZTA stets in dem Land, in dem diese später vorgelegt wird. Derjenige der den Antrag gestellt hat, ist im Übrigen automatisch auch Inhaber der vZTA.

Da die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifnummer bis zu 120 Tage ab Antragstellung in Anspruch nehmen kann, sollten Sie diese rechtzeitig beantragen.

Was kostet eine verbindliche Zolltarifauskunft?

Die vZTA ist grundsätzlich kostenfrei. In seltenen Fällen kommt es jedoch vor, dass die Zollbehörde Analysen, Untersuchungen oder ein Sachverständigengutachten für Warenmuster beauftragt. Für diese besonderen Maßnahmen fallen Kosten an, die dem Antragsteller bzw. Inhaber der verbindlichen Zolltarifauskunft in Rechnung gestellt werden.

Wie lange ist eine verbindliche Zolltarifauskunft gültig?

Die verbindliche Zolltarifauskunft ist ab dem ersten Gültigkeitstag drei Jahre lang in der gesamten EU gültig. Um eine rechtzeitige Neubeantragung müssen Sie sich selbst kümmern. Halten Sie also stets das „Ablaufdatum“ der vZTA im Blick oder machen sich am besten direkt einen Vermerk im Kalender. Die erteilte vZTA kann allerdings nicht für zurückliegende Ein- oder Ausfuhren genutzt werden, um zum Beispiel eine Rückerstattung von in der Vergangenheit eventuell zu viel gezahlter Zölle einzufordern.

Kann eine vZTA auch ungültig werden?

Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist und nur sehr selten vorkommt, kann eine vZTA unter Umständen ungültig werden. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Zollsatz für Zolltarifnummern oder die VuB-Vorschriften für Warennummern aufgrund von Handelsabkommen, Embargos etc. ändert.

Je nachdem, ob es sich um eine Erhöhung oder Senkung des Zollsatzes handelt, profitieren Sie von den Änderungen oder müssen zukünftig mehr bezahlen. Auf den ursprünglichen Satz können Sie sich dann nicht mehr berufen.

Des Weiteren kann eine verbindliche Zolltarifauskunft ungültig werden, wenn …

  • … diese nicht mehr mit der Auslegung in dem EU-einheitlichen Warenverzeichnis (Nomenklatur / NK) vereinbar ist,
  • … Änderungen an den Erläuterungen der Bezeichnung oder Codierung der Waren (Harmonisiertes System / HS) vorgenommen wurden,
  • … Änderungen im Zolltarifschema (Kombinierte Nomenklatur / KN) vorgenommen wurden.

Bei den oben aufgeführten Punkten haben Sie jedoch die Möglichkeit, die bereits gültige vZTA für weitere sechs Monate zu nutzen. Hierfür müssen Sie aber dem zuständigen Hauptzollamt nachweisen, dass Sie den Kaufvertrag für die betroffenen Waren schon vor der Änderung rechtsverbindlich geschlossen haben.

Was ist der Unterschied zwischen einer verbindlichen und unverbindlichen Zolltarifauskunft?

Eine unverbindliche Zolltarifauskunft – kurz UvZTA – bietet im Gegensatz zur verbindlichen Zolltarifauskunft keinerlei Rechtssicherheit. Eigentlich verständlich, wenn man bedenkt, dass es sich hierbei um eine rein telefonische oder schriftlich erteilte Auskunft handelt.

Auch wenn die Zollverwaltung grundsätzlich für etwaige Fragen und Hilfestellungen kontaktiert werden kann, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass z.B. die genannte Zolltarifnummer nicht korrekt sein könnte. Die Konsequenzen bei falscher Eintarifierung aufgrund einer unverbindlichen Zolltarifauskunft reichen von Nacherhebungen bis hin zu Einfuhrverboten. Eine unverbindliche Auskunft des Zolls kann also eine erste Einschätzung geben, darauf verlassen sollten Sie sich jedoch nicht.